Seit April 2023 verfügt Luxemburg über ein spezifisches Gesetz zur moralischen Belästigung am Arbeitsplatz. Beschäftigte können sich seitdem an die „Inspection du travail et des mines“ (ITM) wenden, wenn sie sich Mobbing ausgesetzt fühlen und der Meinung sind, dass ihr Arbeitgeber keine ausreichenden Maßnahmen umsetzt, um dies zu unterbinden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes war die Gewerbeaufsicht mit 185 Beschwerden befasst.

Davon führten 148 zu einer Untersuchung durch die ITM. Bei 37 Beschwerden war dies nicht der Fall, weil „die Taten nicht als moralische Belästigung betrachtet werden konnten, die mutmaßlichen Opfer nicht auf Nachfragen reagierten oder weil es sich um vage anonyme Beschwerden handelte, ohne irgendwelche detaillierte Informationen in Bezug auf Opfer, Täter oder Taten“. Das schreibt Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Sven Clement (Piraten).

Bei 74 der 148 Untersuchungen kam die ITM zur Schlussfolgerung, dass die Fälle keine moralische Belästigung darstellen. Entweder waren die Taten nicht detailliert genug oder sie wiesen nicht die nötigen Charakteristika auf, um sie als Mobbing einzustufen …