Im Streit um Informationen der Stadt Luxemburg zur Sicherheit an Fußgängerüberwegen musste die Gemeinde eine juristische Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht urteilte nämlich jetzt in erster Instanz, dass die Stadt der Vereinigung „Zentrum für urbane Gerechtigkeit“ (ZUG) Einsicht in die von ihr geforderten Daten gewähren muss. Die Gemeinde hat aber die Möglichkeit, gegen das Urteil, das Reporter.lu vorliegt, in Berufung zu gehen.
Konkret ging es in diesem Verfahren, das Mitte September vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde, um eine Analyse der Stadt Luxemburg über die Fußgängerüberwege auf ihrem Gebiet. Diese Analyse, der zufolge nur etwas mehr als 30 der rund 1.800 Zebrastreifen nicht der Norm entsprächen, war eine direkte Reaktion auf eine Untersuchung von ZUG. Bei ihrer Analyse war die Vereinigung nämlich zur Schlussfolgerung gelangt, dass ein Drittel aller Fußgängerüberwege gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
