Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag einen weiteren Gesetzentwurf zum sogenannten „Klimabonus Wunnen“ gebilligt. Dadurch werden die Beihilfen für eine energetische Haussanierung, den Austausch fossiler Heizungen sowie die Installation einer Fotovoltaikanlage um 18 Monate verlängert. Die staatliche Unterstützung für Solaranlagen wird allerdings in der Höhe wieder reduziert. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit angenommen und gilt bis Ende 2025.

Der Gesetzentwurf wurde mit etwas Verspätung zur Abstimmung gebracht. Denn die vorigen Beihilfen waren bereits Ende Juli ausgelaufen. Entsprechend gilt das Gesetz denn auch rückwirkend auf den 1. Juli 2024. Mit dem Text wird die Kostenübernahme von 50 Prozent beim Austausch einer fossilen Heizung durch eine Anlage auf Basis von erneuerbaren Energien, etwa einer Wärmepumpe, beibehalten …