Die Journalistin Charlotte Wirth geht rechtlich gegen das Ministerium für innere Angelegenheiten vor. Hintergrund ist ein Anfang dieser Woche bei Reporter.lu erschienener Artikel über die Kooperation des Luxemburger Staates mit der EU-Grenzschutzagentur „Frontex“. Luxemburgs Regierung weigerte sich im Rahmen der Recherche, jegliche Informationen zu den Details der Zusammenarbeit mit der Behörde herauszugeben.

Auf einer Pressekonferenz erklärte Charlotte Wirth, die in Brüssel als freie Journalistin arbeitet, am Mittwoch die Gründe für ihre Klage. Demnach habe sie im Rahmen des Gesetzes über eine transparente und offene Verwaltung eine Dokumentenanfrage an das damals noch für die Immigrationspolitik zuständige Außenministerium gerichtet. Diese sei jedoch mit Verweis auf die vermeintliche Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen sowie auf die nationale Sicherheit pauschal abgelehnt worden. Das mittlerweile zuständige Ministerium für innere Angelegenheiten verweigerte selbst dann die Veröffentlichung von Dokumenten, nachdem die zuständige „Commission d’accès aux documents“ sich für die Freigabe ausgesprochen hatte.

Die Weigerungshaltung des Ministeriums von Léon Gloden (CSV) habe ihre journalistische Arbeit eindeutig behindert, so Charlotte Wirth vor der Presse. Da die Regierung damit aktiv verhindere, dass für die Öffentlichkeit relevante Informationen publiziert werden, gehe es bei dem Verfahren um nicht weniger als den Grad der Pressefreiheit in Luxemburg …