Wer in Luxemburg eine Immobilie mietet, muss eine Kaution hinterlegen. Bisher durfte diese „Garantie locative“ maximal drei Monatsmieten entsprechen. Seit Inkrafttreten des neuen Mietgesetzes ist sie auf zwei Monatsmieten begrenzt. Noch immer gilt: Wer den Betrag nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, kann beim Staat beantragen, dass dieser als Bürge einspringt. In diesem Jahr haben bereits 196 Mieter einen solchen Antrag gestellt.

Von diesen 196 Anträgen wurde 20 stattgegeben und acht wurden abgelehnt. Tatsächlich ausbezahlt wurde die staatliche Mietgarantie nur in sechs Fällen. Das geht aus der Antwort von Claude Meisch (DP), Minister für Wohnungsbau und Landesplanung, auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen (Piraten) hervor. Dabei erklärt der Minister auch die Diskrepanz zwischen den angegebenen Zahlen.

Diesbezüglich sei wichtig, anzumerken, dass die Antragsteller die Möglichkeit haben, einen „Accord de principe“ mit dem Ministerium zu unterzeichnen, noch bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben …