Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Bisweilen mehr, als es sich Betroffene leisten können. In solchen Fällen hilft die „Assistance judiciaire“, bei der der Staat die Kosten übernimmt. Seit einer Reform, durch die die Prozesskostenhilfe gestaffelt wurde, sollen mehr Menschen diese Maßnahme nutzen können. Ob das in der Praxis auch der Fall ist, können die zuständigen Behörden nicht sagen. Wohl aber, dass insgesamt viele Anträge auf diese Hilfe gestellt werden.

So hat die Anwaltskammer des Gerichtsbezirks Luxemburg zwischen Februar, als die Reform in Kraft trat, und Dezember 2024 insgesamt 8.487 Anträge auf „Assistance judiciaire“ bearbeitet. Davon hat sie 5.436 Anträge genehmigt und 254 abgelehnt. 2.481 wurden zurück an die Antragsteller übermittelt, weil Dokumente fehlten, 305 wurden zur Bearbeitung an die Anwaltskammer des Gerichtsbezirks Diekirch und zwei an das Justizministerium weitergeleitet.

Diese Zahlen sind der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der DP-Abgeordneten Carole Hartmann und Guy Arendt zu entnehmen …