Wer in Luxemburg zu einer Geldstrafe verurteilt wird, diese aber nicht zahlen kann oder will, kann im Zuge einer sogenannten „Contrainte par corps“ zwangsinhaftiert werden. In einer parlamentarischen Anfrage wollte die Abgeordnete Sam Tanson (Déi Gréng) von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) wissen, wie oft diese Maßnahme in den letzten Monaten angewendet wurde. Hintergrund ist die rezent wieder aufgekommene Debatte um die starke Auslastung der Luxemburger Justizvollzugsanstalten.

In ihrer Antwort, die jetzt veröffentlicht wurde, gibt die Justizministerin an, dass zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 26. Oktober 2026 insgesamt 128 Personen im Rahmen einer solchen Ersatzzwangshaft inhaftiert wurden. Die durchschnittliche Dauer der Inhaftierung belief sich auf 7,7 Tage. Die längste Inhaftierung betrug 48 Tage, die kürzeste einen Tag.

Insgesamt 77 der 128 Inhaftierungen lagen Verurteilungen wegen Vergehen im Straßenverkehr zugrunde. 17 betrafen Verurteilungen wegen Diebstahls …

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