Es war eine Premiere: Erstmals seit der Einführung der Petitionen hat der zuständige parlamentarische Ausschuss ein Gesuch abgelehnt, obwohl es über die nötige Zahl an Unterschriften verfügte. Der Grund war nicht der Inhalt der Petition, die die Sanktionierung Israels forderte, sondern dass unerlaubterweise das Logo des Parlaments verwendet worden war. Eine öffentliche Anhörung zum Thema soll nun allerdings trotzdem stattfinden.

Die Petition Nummer 3231 war am 17. Januar auf der entsprechenden Webseite zur Unterzeichnung freigeschaltet worden. Sie forderte „Lëtzebuerg soll Israel sanktionéiere fir seng Politik a Palästina“ und fand letztlich 4.768 Unterstützer. Das waren demnach mehr als die 4.500 Signaturen, die es zu dem Zeitpunkt für eine öffentliche Anhörung im Parlament brauchte. Dennoch sollte es in einem ersten Moment zu einer solchen Anhörung eben nicht kommen.

Am 3. Februar teilte das Parlament nämlich offiziell mit, dass auf einem Flyer, der zur Unterzeichnung der Petition aufrief, ohne die erforderliche Erlaubnis das Logo der Abgeordnetenkammer abgebildet sei …