Im Prozess um den tödlichen Sturz eines Mannes in die Petruss hat die zuständige Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg den einzigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Richter sprachen Elvis C. letzte Woche der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, nicht aber des Totschlags. Damit folgte das Gericht in diesem Fall nicht der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich während des Prozesses Ende September argumentiert, Elvis C. habe den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen, als der damals 31-Jährige den anderen Mann über eine Leitplanke stieß. Dieser stürzte daraufhin mehrere Meter tief in das Betonbett der Petruss und ertrank. Die Vertreterin der Anklage hatte denn auch eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Totschlags gefordert.

Der Vorfall ereignete sich am 14. März 2024 auf einem Parkplatz im Viertel Hollerich …

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