Die Europäische Investitionsbank (EIB) positioniert sich, um das Label als Entwicklungsbank zu bekommen. Ein NGO-Bericht stuft die EIB jedoch nicht als glaubwürdigen Kandidaten ein. Der Grund: Menschenrechtsverletzungen und Intransparenz bei EIB-Projekten außerhalb Europas.
Umsiedlung indigener Bevölkerungsgruppen, Missachtung von Gesundheitsstandards, Beitrag zur Kommerzialisierung von Bildung, undurchsichtige Finanztransaktionen durch Mittelsmänner: In Zusammenarbeit verschiedener Netzwerke, die europäische Geldinstitute kontrollieren, ist ein kritischer Bericht entstanden, der Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- und Sozialstandards anprangert.
Die Forderung der NGOs ist deutlich: Die Europäische Investitionsbank (EIB) muss grundlegend reformiert werden. Menschenrechtsfragen hätten im EIB-Management kaum Priorität. „Wir finden es alarmierend, dass Europas Finanzarm – die EIB – nicht in der Lage ist, als echte Entwicklungsbank zu handeln und stattdessen zu Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt beiträgt“, sagt Xavier Sol, Direktor des federführenden NGO-Netzwerkes „Counter Balance“.
Die EIB ist bereits heute einer der größten Kreditgeber der Welt. Rund zehn Prozent ihrer Kredite gewährt sie Ländern außerhalb Europas. Zwischen 2010 und 2019 sind 69,6 Milliarden Euro in Projekte in über 140 Ländern, vor allem in Afrika, dem Mittleren Osten und Südamerika, investiert worden. Tatsächlich ist die EIB demnach bereits ein „global player“ in der Kooperations- und Entwicklungspolitik.
Institutionelle Weiterentwicklung
Doch die EIB wolle mehr, wie es in dem Bericht „Can the EIB become the EU development Bank?“ heißt. Der Aufhänger für den Bericht sind demnach die Bemühungen der EIB, innerhalb ihrer Struktur eine neu zu gründende „Europäische Entwicklungsbank“ zu beherbergen. Die Idee geht auf EIB-Präsident Werner Hoyer zurück, der im Jahr 2017 die Möglichkeit in Erwägung zog, eine Tochtergesellschaft für die Entwicklungszusammenarbeit zu gründen. Der Vorschlag erhielt bisher aber keine nennenswerte Unterstützung von Seiten der europäischen Finanzminister.
Im Zuge einer gemeinsamen französisch-deutschen Initiative kam die Debatte dann im Juni 2018 zurück auf die Tagesordnung: Zur Untersuchung der europäischen Finanzarchitektur und der eventuellen Gründung einer Europäischen Entwicklungsbank wurde eine „hochrangige Gruppe von Weisen“ eingerichtet, wie es in dem Bericht heißt. Ihr Vorsitzender stellte im Oktober 2019 drei Optionen für die europäische Entwicklungsfinanzierung vor: Eine von Grund auf neue Institution oder eine entweder an die EIB oder auch an die „Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ angegliederte Institution.
Vertreibung indigener Bevölkerungsgruppen
Um ein „glaubwürdiger Kandidat“ für den Sitz der „European Development Bank“ zu werden, müsse die EIB ihren eurozentristischen Blick auf die Welt erweitern, heißt es in dem besagten Bericht. Sie verfüge nicht über genügend Fachwissen, noch über genügend Präsenz vor Ort, um die Prioritäten der Partnerländer zu verstehen und angemessen zu unterstützen. Der Kern des Problems liege darin, dass es innerhalb der EIB keinen sorgfältigen Prüfmechanismus gebe, um vor allem Menschenrechtsstandards zu gewährleisten.
Bei von der EIB mitfinanzierten Projekten außerhalb Europas würden regelmäßig Menschenrechte verletzt, so die Kritik der NGOs. Die EIB erfülle nach wie vor weder die Anforderungen ihrer eigenen Transparenzpolitik noch jene der EU-Gesetzgebung und bleibe dabei auch hinter den Transparenz- und Offenlegungspraktiken anderer multilateraler Finanzinstitute zurück. Auch die Kontrolle über die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards der Bank bleibe oberflächlich, so die Zusammenfassung der Vorwürfe, die im Bericht mit konkreten Beispielen belegt werden.
Kommerzialisierung und Profitdenken
Ein konkreter Vorwurf: Die EIB trage nicht zur Förderung gleicher Chancen in der Bildung, sondern zur ihrer Kommerzialisierung bei. So finanziere sie etwa die „Bridge International Academies“ mit, die vor allem in Kenia, Uganda, Nigeria, Liberia und Indien rund 500 Schulen mit über 100.000 Schülern betreut. Allerdings seien die Schulen eben nicht zugänglich für arme und marginalisierte Bevölkerungsgruppen, so die Kritik des Berichts.
In Kenia habe die EIB geothermale Installationen in der Nähe des Hell’s Gate National Park finanziell unterstützt und dadurch nicht nur in die Biodiversität eingegriffen, sondern auch mit einem „sehr fragwürdigen“ Umsiedlungsplan zur Vertreibung der indigenen Bevölkerungsgruppe der Massai beigetragen. Ähnliches gelte für den Bau von Staudämmen in Georgien oder das Projekt der Verkehrsachse zwischen Mombasa und Nairobi.
Die EIB befürworte ein Finanzierungsmodell mit knappen öffentlichen Mitteln, um privaten Investoren den Platz zu überlassen, so eine grundsätzliche Kritik. Faktisch würden so laut dem Bericht Großunternehmen subventioniert, um ihnen zu ermöglichen, in den ärmsten Regionen der Welt Gewinne zu erzielen. 36 Prozent aller Investitionen nach Lateinamerika zwischen 2006 und 2018 gingen an fünf private Großunternehmen, unter anderem an Santander, die größte Bank Spaniens, die spanische Holdinggesellschaft Sacyr oder auch das spanische Telekommunikationsunternehmen Telefonica, erklären die NGOs.
EIB verpflichtet sich zu Fortschritten
Die Forderung des Berichtes nach einer grundlegenden Reform der EIB stützt sich demnach auf vier Empfehlungen: Dem Schutz von Menschenrechten im EIB-Management höchste Priorität geben, Transparenz- und Kontrollmechanismen verstärken, alle Projekte mit den Klimakriterien des Pariser Abkommens abstimmen und – damit dies alles überhaupt zu realisieren sei – ihr Personal mit Menschenrechtsspezialisten verstärken.
Aus Sicht der EIB enthält der Bericht „mehrere ungenaue und irreführende Aussagen“, wie aus dem Antwortschreiben hervorgeht, das die EIB nach ihrer Prüfung des Berichtes vor Veröffentlichung an die Autoren verfasst hat. Allerdings teilt die Institution auch einige Bedenken des Berichts hinsichtlich der Herausforderungen der Finanzierung der Entwicklungspolitik und verpflichtet sich generell zu „Verbesserungen“ in ihrer weiteren Vorgehensweise.