Der Vorschlag des Abgeordneten Marc Baum (Déi Lénk), das Thema Abtreibung in der Verfassung zu verankern, hat eine weitere wichtige Hürde überwunden. Der zuständige parlamentarische Ausschuss nahm am Montag mehrheitlich den entsprechenden Bericht an. Nur Fred Keup (ADR) stimmte dagegen. Der Text könnte demnach wie geplant Anfang März in öffentlicher Sitzung zur Abstimmung gebracht werden. Damit würde Luxemburg dem Vorbild von Frankreich folgen, das 2024 die Abtreibung in die Verfassung aufnahm.
Bei der Vorstellung seines Berichts betonte Marc Baum nochmals, dass es hier darum gehe, die Rechte der Frau auf Selbstbestimmung zu stärken und zu verhindern, dass die gesetzlich verankerte Möglichkeit eines freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs durch einfache Mehrheiten wieder eingeschränkt wird. Der Berichterstatter blickte auf die historische Entwicklung der Gesetze zur Abtreibung in Luxemburg zurück und erinnerte auch nochmals an die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Juni 2022, das Urteil im Fall „Roe gegen Wade“ zu annullieren – ein Urteil, das 1973 das Recht der Frau auf Abtreibung anerkannte und es landesweit legalisierte.
Zur Erinnerung: Der ursprüngliche Vorschlag von Marc Baum sah vor, das Recht („Droit“) auf Abtreibung in die Verfassung einzuschreiben. CSV und DP wollten den Vorschlag aber nur mittragen, wenn dies in Form einer Freiheit („Liberté“) geschieht. Das Recht auf Verhütung, das Marc Baum ebenfalls im Grundgesetz verankern wollte, wollte die Mehrheit derweil gar nicht dort einschreiben …
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