Im Kampf gegen Drogenhandel, Geldwäsche oder Bandenkriminalität sollen die Ermittler neue Überwachungsmittel erhalten. CSV und DP wollen damit die Forderungen der Justizbehörden umsetzen. Der Schutz der Privatsphäre wird bei der Reform zur Randnotiz.

Anfang 2024 stritten die CSV-DP-Koalition und die Justiz über das Bettelverbot. Ist einfache Bettelei strafbar? Ist es sinnvoll, Kriminalbeamte auf Patrouille zu schicken? Es gab gegensätzliche Ansichten. Doch in einem Punkt herrschte Einigkeit in diesem institutionellen Streit: Die Justiz brauche mehr Mittel im Kampf gegen organisierte Kriminalität – seien es Bettlerbanden, Menschenhändler oder Drogendealer. Abhörwanzen in Autos wären ein wirksames Ermittlungsmittel in Fällen organisierter Bettelei, meinte der Staatsanwalt des Gerichtsbezirks Luxemburg im parlamentarischen Justizausschuss. Nur seien solche Mittel in Luxemburg dem Kampf gegen Terrorismus vorbehalten, bemängelte Georges Oswald.

Der Justiz war damals klar, dass die Zeit reif war, um eine seit fast einem Jahrzehnt bestehende Forderung durchzusetzen: Wanzen und Kameras sowie Spionagesoftware auf Handys und Computern sollen nicht nur bei Ermittlungen gegen Terrorzellen zum Einsatz kommen. Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) macht sich diesen Wunsch zu eigen. „Wir stellen fest, dass Kriminelle vermehrt über Whatsapp telefonieren. Um an diese Daten heranzukommen, müssen wir das Gesetz ändern“, sagte sie vor Kurzem beim sogenannten „Drogendësch 2.0“. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte die Justizministerin bereits zuvor im März im Parlament eingebracht.

Ausweitung der digitalen Überwachung

Bisher waren die Bedenken der Politik gegen solche Ermittlungsmethoden groß. Blau-Rot-Grün brauchte nach dem „Bataclan“-Attentat im November 2015 ganze zweieinhalb Jahre, um den damaligen Ausbau der Überwachungsmittel durch das Parlament zu bringen. Obwohl es dabei um Terrorbekämpfung ging, war das Unbehagen der Abgeordneten mit Verweis auf die Grundrechte groß. „Dieses Gesetz hätte sich eigentlich niemand gewünscht, aber es ist absolut notwendig“, sagte der damalige DP-Fraktionschef Eugène Berger.

Doch innerhalb von sechs Jahren hat sich der Sicherheitsdiskurs so verschoben, dass tiefe Eingriffe in die Privatsphäre für eine ganze Bandbreite an Straftaten legitim erscheinen. Die Justiz soll Geheimdienstmethoden anwenden können – wenn auch unter strengen Regeln. Dass es so weit gekommen ist, hat vielfältige Ursachen.

Wir stellen fest, dass Kriminelle vermehrt über Whatsapp telefonieren. Um an diese Daten heranzukommen, müssen wir das Gesetz ändern.“Elisabeth Margue, Justizministerin

Die geplante Überwachung von Verdächtigen und eventuellen Mitwissern schwerer Straftaten reicht sehr weit. Es geht um versteckte Mikrofone in deren Autos und Wohnungen. Es geht aber auch um die „captation de données informatiques“. Dabei handelt es sich um „die Aufnahme der Daten, die in Echtzeit durch einen Computer, ein Handy oder ein anderes informatisches System verschickt oder verarbeitet werden“, erklärt das Justizministerium auf Nachfrage von Reporter.lu. Das sei besonders relevant bei verschlüsselten Kommunikationsmitteln wie den Messengerdiensten Whatsapp oder Signal. Mithilfe einer Spionagesoftware – auch als Staatstrojaner bekannt – können diese Daten an der Quelle abgefangen werden.

Das geht also deutlich weiter als die klassische Telefonüberwachung. Von der Privatsphäre von Verdächtigen würde damit nicht viel übrig bleiben. Anders als das Vorhaben verstärkter Videoüberwachung, der Platzverweis „renforcé“ oder ein strengeres Vorgehen gegen Bettelei steht die Verwendung von Wanzen und Spionagesoftware nicht im Koalitionsprogramm von CSV und DP. Es scheint eher die Macht des Faktischen zu sein, die bei den Mehrheitsparteien ein Umdenken bewirkte …