Als journalistische Quelle gilt eine Person, die aus Erfahrung spricht und eine Situation entweder selbst erlebt oder sich professionell damit auseinandergesetzt hat. Um die Zuverlässigkeit einer Quelle zu ermitteln, ist es für Journalisten wichtig, Kontakt zu dieser aufnehmen zu können. Nur so können sie Informationen überprüfen und zusätzliche Fragen stellen. Dies erklärt, warum wir Informanten stets um Ihre Kontaktdaten bitten.

Der Journalist sollte die Identität einer Quelle kennen – diese kann aber streng vertraulich behandelt werden. Für Journalisten gilt der Quellenschutz. Das heißt, dass sie die Identität ihrer Informanten, wenn nötig, geheim halten können und müssen. Der gesetzlich garantierte Quellenschutz kann etwa beansprucht werden, wenn Personen anonym bleiben wollen, um ihre Privatsphäre zu schützen. Der Quellenschutz gilt ebenfalls für Informanten, die negative Konsequenzen befürchten oder die vertrauliche oder juristisch relevante Informationen teilen.

Wir unterscheiden in unserer Arbeit zudem zwischen Experten, Betroffenen und Whistleblowern:

A) Experten

Experten sind Fachleute, die Journalisten dabei helfen, das Ausmaß eines Problems, seine Entstehung oder komplexe Zusammenhänge zu verstehen. Dies ermöglicht es, ein Thema in den nötigen Kontext zu setzen und verschiedenen Perspektiven Rechnung zu tragen. Für eine möglichst objektive Berichterstattung ist dies unabdingbar.

In einigen Fällen sind diese Experten Teil des Artikels, beziehen öffentlich Stellung und werden namentlich zitiert, falls sie dies wünschen. Bei einem Hintergrundgespräch werden die Experten – nach Absprache mit dem Journalisten – im Artikel nicht namentlich oder überhaupt nicht zitiert.

B) Betroffene Menschen

Betroffene sprechen dagegen mit einem Journalisten über ihre eigene Erfahrung, also über eine Situation, die sie selbst erlebt haben. Durch ihre Erfahrung können Sie den Ansporn zu einer tiefgründigeren Recherche geben. Wenn es um persönlichere Themen geht, können die Betroffenen anonym bleiben. Die Namen der Betroffenen werden dann in den Artikeln geändert und die Leser werden mit einer Anmerkung der Redaktion darauf hingewiesen. So wird ein Erfahrungsbericht oder eine Reportage nicht direkt mit einer identifizierbaren Person verbunden.

C) Whistleblower

Whistleblower sind wiederum Personen, die auf einen Missstand mit derartiger Brisanz hinweisen, dass dies zu persönlichen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. In solchen Fällen handelt es sich oft um vertrauliche Informationen, deren Veröffentlichung nicht im Interesse einer bestimmten Person, einer Behörde oder eines Unternehmens, dafür aber im öffentlichen Interesse liegt. Dies erschwert oft die Suche nach weiteren zuverlässigen Quellen und die Überprüfung der Fakten.

In diesem Fall kann eine Information nur veröffentlicht werden, wenn der Journalist Zugang zu den Dokumenten erhält, die diese Informationen belegen. Informanten gehen oft ein bedeutendes Risiko ein, indem sie Journalisten kontaktieren. Ein Whistleblower sollte vertrauliche Dokumente nur dann weitergeben, wenn dies nicht auf ihn zurückgeführt werden kann. Auch in diesem Fall gilt natürlich der journalistische Quellenschutz.

Um uns vertraulich Informationen zukommen zu lassen, können Sie sich mit einer verschlüsselten E-Mail an uns wenden (recherche@reporter.lu mit diesem Schlüssel). Um anonym Informationen weiterzugeben, können Sie unsere Journalisten auch über Keybase (Account: reporter_lu) erreichen. In einigen Fällen kann auch das Verschicken von Dokumenten per Post ohne Absender am einfachsten sein.


So können Sie bei unseren Recherchen mitmachen!