Ab dem 8. November wird das Statec im Auftrag der Regierung eine Volkszählung durchführen. Die Regierung sieht darin ein Instrument, um langfristige politische Prioritäten zu erkennen. Die Maßnahme zeugt aber auch von den Unzulänglichkeiten der vorhandenen Register.
Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Ausbildungsniveau, Verwandtschaftsgrad mit den Mitbewohnern, Geburtsort der Eltern, meist gesprochene Sprache, Arbeitgeber, Art des Arbeitsvertrages, Höhe der Miete, Transportgewohnheiten, seh- oder hörgeschädigt? Die Fragen, die jeder Bürger und jede Bürgerin ab dem 8. November im Rahmen einer breit angelegten Volksbefragung beantworten muss, gehen über Basisinformationen hinaus.
Neben persönlichen Daten soll die Erhebung vor allem auch Auskunft über die Arbeits- und Wohnsituation sowie über Transportgewohnheiten geben. Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) unterstrich auf einer Pressekonferenz am Montag die Wichtigkeit dieser Volkszählung, die nun, zehn Jahre nach der letzten, im Herbst vom Statec in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt werden soll.
Belohnung statt Bestrafung
„Die Beteiligung aller Bürger an der Volkszählung ist von grundlegender Bedeutung, denn sie ermöglicht es jedem Einzelnen, seine besondere Situation in ein differenziertes Bild des Landes einzubringen und so zum Aufbau eines Luxemburgs von morgen beizutragen“, appellierte Franz Fayot an die Bürger und Bürgerinnen des Landes. „Mir zielen, well Dir zielt“ laute deshalb auch der Slogan, mit der Anfang der Woche eine Sensibilisierungskampagne gestartet wurde.
„Alles, was wir seit 1821 geschichtlich über unser Land wissen, wissen wir durch Volkszählungen“, betonte auch Statec-Direktor Serge Allegrezza die Wichtigkeit der mittlerweile 37. Volkszählung.
Franz Fayot spricht von einer Bürgerpflicht, die es zu erfüllen gelte. Allerdings sehe die Regierung ähnlich wie bei der Wahlpflicht von Geldstrafen ab, sollten Bürger ihrer Aufgabe nicht nachkommen. Stattdessen setzt die Regierung auf Belohnung und hat – um weitere Anreize zu schaffen – eine Lotterie organisiert, bei der es elektronisches Material zu gewinnen gibt.
Die Volkszählung soll dazu dienen, breit angelegte Daten zu sammeln, um der Regierung eine Grundlage zu bieten, auf der sie dann Prioritären setzen und Entscheidungen treffen kann. Dies besonders in Bezug auf die Raumplanung, etwa auf den Bau von Schulen, Betreuungseinrichtungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie den Wohnungsbau im Allgemeinen.
Digital und in Papierform
Die Befragung soll überwiegend digital stattfinden. Vom 8. bis zum 28. November haben die Bürger und Bürgerinnen Zeit, den Fragebogen auf Guichet.lu auszufüllen und abzuschicken. Er kann auf Luxemburgisch, Französisch, Deutsch, Englisch oder Portugiesisch heruntergeladen werden.
Ab dem 22. November dann werden die Fragebögen in Papierform an alle Haushalte verschickt, die bis dahin noch kein Online-Formular ausgefüllt haben. In den Gemeinden werden zudem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingesetzt, die gezielt auf die Menschen zugehen. „Der Trend geht ganz klar Richtung Digitalisierung, doch wir dürfen nicht jene Menschen vernachlässigen, die die Papierform bevorzugen und eventuell Hilfe beim Ausfüllen benötigen“, betonte Statec-Direktor Serge Allegrezza.
Datenschutz und Karteileichen
Volkszählungen sind im In- und Ausland nicht unumstritten. Neben Bedenken im Bereich des Datenschutzes kann auch die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme an sich infrage gestellt werden. In den skandinavischen Ländern zum Beispiel, aber auch in Spanien oder Belgien und den Niederlanden, werden Volkszählungen nur noch registerbasiert durchgeführt.
Darunter ist zu verstehen, dass Melderegister, wie in Luxemburg das nationale Register für physische Personen, das Register der Sozialversicherung sowie das Statec-interne Register der Gebäude und Wohnungen, ausreichen, um Daten zu generieren, die der Politik die nötigen Informationen über die Bevölkerung geben. Dies geschieht im Normalfall dadurch, dass Register übereinandergelegt und Schnittmengen bestimmt werden, die dann der Politik gewisse Richtwerte vorgeben.
Franz Fayot sprach von Lücken und Unzulänglichkeiten der hiesigen Register, die es nicht möglich machten, ohne eine zusätzliche Volkszählung verlässliche Schnittmengen zu bestimmen. „Wir haben in Luxemburg nicht die Tradition des gläsernen Bürgers“, sagte Serge Allegrezza und erwähnte in diesem Zusammenhang das Bank- sowie das Steuergeheimnis. Darüber hinaus sei Luxemburg ein kleines offenes Land mit hoher Fluktuation. Zu viele Menschen etwa würden trotz Wegzug ins Ausland nicht aus den Registern gelöscht.
Diese im Fachjargon als Karteileichen bezeichneten Menschen und ihre Daten sorgen für ein fehlerhaftes Bild, das nun durch eine breit angelegte Volkszählung ausgeglichen werden soll.
Auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes seien unbegründet, versicherten Franz Fayot und Serge Allegrezza. „Persönliche Daten werden absolut vertraulich behandelt“, betonte der Direktor des Statec. Die persönlichen Daten würden spätestens drei Jahre nach der Erhebung endgültig gelöscht. Darüber hinaus, so steht es in den Informationen zum Fragebogen, „haften die Auftragnehmer und Vertreter des Statec persönlich für die strikte Einhaltung der statistischen Vertraulichkeit“.