Ab dem 8. November wird das Statec im Auftrag der Regierung eine Volkszählung durchführen. Die Regierung sieht darin ein Instrument, um langfristige politische Prioritäten zu erkennen. Die Maßnahme zeugt aber auch von den Unzulänglichkeiten der vorhandenen Register.

Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Ausbildungsniveau, Verwandtschaftsgrad mit den Mitbewohnern, Geburtsort der Eltern, meist gesprochene Sprache, Arbeitgeber, Art des Arbeitsvertrages, Höhe der Miete, Transportgewohnheiten, seh- oder hörgeschädigt? Die Fragen, die jeder Bürger und jede Bürgerin ab dem 8. November im Rahmen einer breit angelegten Volksbefragung beantworten muss, gehen über Basisinformationen hinaus.

Neben persönlichen Daten soll die Erhebung vor allem auch Auskunft über die Arbeits- und Wohnsituation sowie über Transportgewohnheiten geben. Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) unterstrich auf einer Pressekonferenz am Montag die Wichtigkeit dieser Volkszählung, die nun, zehn Jahre nach der letzten, im Herbst vom Statec in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt werden soll.

Belohnung statt Bestrafung

„Die Beteiligung aller Bürger an der Volkszählung ist von grundlegender Bedeutung, denn sie ermöglicht es jedem Einzelnen, seine besondere Situation in ein differenziertes Bild des Landes einzubringen und so zum Aufbau eines Luxemburgs von morgen beizutragen“, appellierte Franz Fayot an die Bürger und Bürgerinnen des Landes. „Mir zielen, well Dir zielt“ laute deshalb auch der Slogan, mit der Anfang der Woche eine Sensibilisierungskampagne gestartet wurde.

„Alles, was wir seit 1821 geschichtlich über unser Land wissen, wissen wir durch Volkszählungen“, betonte auch Statec-Direktor Serge Allegrezza die Wichtigkeit der mittlerweile 37. Volkszählung.

Franz Fayot spricht von einer Bürgerpflicht, die es zu erfüllen gelte. Allerdings sehe die Regierung ähnlich wie bei der Wahlpflicht von Geldstrafen ab, sollten Bürger ihrer Aufgabe nicht nachkommen …