Im Fall der Anwältin Farida Chorfi wurde das Recht auf ein faires Verfahren missachtet: Das hielt am Dienstag die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Gutachten fest. Das Luxemburger Verfassungsgericht hatte die Straßburger Richter mit der Frage befasst, ob das Disziplinarverfahren der Luxemburger Anwaltskammer gegen Farida Chorfi konform zu Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.
Konkret ging es um die Pflicht, persönlich vor dem „Conseil disciplinaire et administratif d’appel“ (CDAA) anwesend zu sein. Weil Farida Chorfi Ende 2024 nicht zu einer Anhörung vor dem Gremium erschien und sich lediglich durch einen Anwalt vertreten ließ, wurde sie in Abwesenheit zu einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Aufgrund ihrer Abwesenheit wurde dann auch eine Berufung gegen das Urteil abgelehnt, wie es das entsprechende Gesetz zum Anwaltsberuf von 1991 vorsieht.
Die doppelte Einschränkung, anwesend sein zu müssen und im Gegenfall das Urteil nicht anfechten zu können, könne gegen die Anforderungen an ein faires Verfahren verstoßen, hielten die nun 17 Richter der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg fest …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
