Im juristischen Verfahren um die Übernahme von „Boissons Heintz“ durch die „Brasserie nationale“ via eine Fusion mit „Munhowen“ hat der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt ein weiteres Urteil gefällt. Dabei weisen die Richter auch in zweiter Instanz die Rechtsmittel des Luxemburger Getränkeherstellers sowie seiner Tochtergesellschaft zurück und verpflichten sie zur Zahlung der Verfahrenskosten. Das geht aus dem Urteil vom 8. Oktober hervor.

Auf dieses Gerichtsurteil macht auch die Luxemburger „Autorité de la concurrence“ in einer Pressemitteilung aufmerksam. Nicht ohne Grund. Immerhin war es die nationale Wettbewerbsbehörde, die sich im Februar 2024 an die Europäische Kommission wandte, damit diese die geplante Übernahme des Getränkehändlers „Boissons Heintz“ durch die „Brasserie nationale“ prüfe. Sie befürchtete, dass die Fusion von „Boissons Heintz“ mit „Munhowen“ den Wettbewerb im Getränkehandel im Großherzogtum erheblich beeinträchtigen und den Zugang ausländischer Produzenten zum Markt einschränken könnte.

„Brasserie nationale“ und „Munhowen“ versuchten daraufhin, diese Prüfung zu verhindern – mit Verweis auf eine mutmaßlich verspätete Einschaltung der EU-Kommission. Anfang März 2025 wurde der Fall vor dem Gericht der Europäischen Union verhandelt, das im Juli 2025 entschied, dass eine Prüfung durch die Kommission zulässig sei …