Weil es die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hatte, wurde Luxemburg nun neben vier anderen Staaten vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Wie aus dem Urteil vom Donnerstag hervorgeht, muss das Großherzogtum der EU-Kommission die Summe von 375.000 Euro zahlen. Luxemburg hatte besagte Richtlinie erst anderthalb Jahre nach Ablauf der entsprechenden Frist umgesetzt.

Die Richtlinie hätte nämlich bis Mitte Dezember 2021 umgesetzt werden müssen. Das Luxemburger Parlament hatte das nationale Whistleblower-Gesetz aber erst im Mai 2023 im Parlament verabschiedet. Dafür gestimmt hatten damals die Mehrheitsparteien DP, LSAP, Déi Gréng sowie die Piraten und Déi Lénk. Die CSV und die ADR waren damals dagegen, weil ihnen der von Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) eingebrachte Entwurf zu weit ging.

Das Gesetz definiert, wer ein Whistleblower ist und unter den entsprechenden Schutz fällt. Demnach gilt als Whistleblower jede Person, die Informationen enthüllt, die eine Verletzung oder Bedrohung von nationalem oder europäischem Recht aufzeigen …