Um dem Personalmangel in der Justiz entgegenzuwirken, hat die Regierung beschlossen, verstärkt auf sogenannte „Référendaires de justice“ zurückzugreifen. Das Gesetz, das den legalen Rahmen dafür definiert, wurde vergangene Woche vom Parlament verabschiedet. Es sieht die Schaffung von 46 solcher Posten vor. Die luxemburgische Staatsbürgerschaft ist dabei kein Einstellungskriterium.
Die Stellen der Justizreferenten können demnach an Bürger aus sämtlichen EU-Mitgliedstaaten vergeben werden. Damit erhöht sich die Chance, dass sie auch tatsächlich alle besetzt werden. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall. Seit vielen Jahren schon sehen sich die Justizbehörden mit einem Rekrutierungsproblem konfrontiert, wie auch im Gesetzentwurf betont wird. Es bestehe ein Mangel an Juristen mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft. Daher sei es nicht möglich, alle freien Stellen mit Magistraten oder „Attachés de justice“ zu besetzen.
Ein Problem, das sich in Zukunft zu verschlimmern droht, da die Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften beständig zusätzliche Magistrate benötigen würden, heißt es in der Begründung des Gesetzestextes. Die Justizreferenten sollen da Abhilfe schaffen und die Richter bei der Vorbereitung ihrer Dossiers unterstützen. Ihnen fällt dabei keine Entscheidungsgewalt zu, sie arbeiten gänzlich unter der Aufsicht und der Verantwortung der zuständigen Magistrate.
Bei den Sprachkenntnissen, welche die Justizreferenten aufweisen müssen, ist das Französische unerlässlich. Beim Luxemburgischen und dem Deutschen kann ihnen hingegen eine Dispens erteilt werden. Eine solche sei vom Staatsbeamtengesetz vorgesehen, erklärte dazu der Berichterstatter des Gesetzes, Charles Margue (Déi Gréng).
Mit dem am Ende mehrheitlich verabschiedeten Gesetz – nur die ADR stimmte dagegen – werden nun 46 Posten geschaffen. Sechs Posten sind für die Verwaltungsgerichte vorgesehen, während ein Pool von 40 Justizreferenten den anderen Gerichtsbarkeiten zur Verfügung stehen wird. Die Rekrutierung des neuen Personals soll sich aber nicht nur auf Juristen beschränken.
Vor allem Personen mit einem Master-Abschluss in Wirtschafts- und Finanzwissenschaften könnten prioritär eingestellt werden, um im Kampf gegen die Wirtschafts- und Finanzkriminalität eingesetzt zu werden, wird in der Begründung des Gesetzestextes angeführt. Die Verwaltungsgerichte könnten derweil auf Personal mit Erfahrung im Steuerrecht zurückgreifen, die Vormundschaftsrichter auf solches mit einer Ausbildung in Buchhaltung. (GS)