Ein Abgeordnetengehalt plus rund 20.000 Euro an Nebenverdiensten pro Monat: Kein anderer Parlamentarier bezieht neben seinem Mandat annähernd so viele Einkünfte wie Léon Gloden. Der Fall des CSV-Politikers deutet zudem auf diverse mögliche Interessenkonflikte hin.

Léon Gloden ist ein vielbeschäftigter Mann. Neben seinem Abgeordnetenmandat und dem Bürgermeisterposten in Grevenmacher ist der CSV-Politiker noch Präsident von zwei und Vizepräsident von einem interkommunalen Syndikat sowie Mitglied von vier weiteren Vereinen. Zudem sitzt er in den Verwaltungsräten von „ZithaSenior“ und des „Port de Mertert“. Ebenso besitzt er als Partner Anteile bei „Elvinger, Hoss, Prussen“ sowie bei den Gesellschaften „Square Churchill 5 S.A.“ und „Conimar S.A.“, die den Sitz der Anwaltskanzlei verwalten.

Insgesamt bezieht Léon Gloden durch diese Nebeneinkünfte jährlich mindestens 40.000 Euro, sein Bürgermeistermandat inbegriffen. Doch das ist nur ein Bruchteil des Einkommens des Ost-Abgeordneten. Denn der Vize-Fraktionschef der CSV ist weiterhin als Anwalt bei „Elvinger, Hoss, Prussen“ tätig. Für diese Tätigkeit erhält er laut eigenen Angaben mehr als 200.000 Euro im Jahr. Sprich, neben seinem Abgeordnetenmandat, das um die 10.000 Euro pro Monat ausmacht, bezieht Léon Gloden monatlich Nebeneinkünfte in Höhe von rund 20.000 Euro.

Ermöglicht wird dieser Blick in die Finanzen des CSV-Abgeordneten durch die „Déclaration des intérêts financiers“. Bereits vor rund zwei Jahren wiesen Recherchen von Reporter.lu auf die außergewöhnlich hohen Nebenverdienste des Abgeordneten hin. Neu ist allerdings das Ausmaß, wie eine aktualisierte Recherche zu den Nebenverdiensten der Parlamentarier zeigt. Durch eine Reform der Verhaltensregeln für Abgeordnete müssen nun auch Gehälter von mehr als 200.000 Euro angegeben werden. Zuvor war die höchste Gehaltskategorie auf mehr als 100.000 Euro begrenzt.

Eine (mindestens) 80-Stunden-Woche

Die naheliegende Frage in Léon Glodens Fall: Wie kann diese Rechnung rein zeitlich aufgehen? „Ich arbeite täglich 17 Stunden und wenn es im Parlament über die Woche mehr zu tun gab, dann arbeite ich das ganze Wochenende durch für die Kanzlei“, erklärt der Abgeordnete im Gespräch mit Reporter.lu. Laut eigenen Angaben arbeite er demnach mehr als 80 Stunden pro Woche – exklusive eventuelle Wochenendarbeit.

Als leitender Angestellter kann ich so viele Stunden arbeiten, wie ich will.“Léon Gloden

Allerdings hat sich seine Anwaltstätigkeit seit seinem Amtsantritt als Abgeordneter 2009 und als Bürgermeister 2011 merklich gewandelt. Laut der Datenbank der Justiz hat Gloden 2014 zuletzt vor Gericht einen Mandanten vertreten. Seit seinem politischen Doppelmandat hat sich auch seine Arbeitszeit für die Kanzlei verändert. Für seine Mandate als Bürgermeister und Abgeordneter erhält er jeweils 20 Stunden politischen Urlaub. Demnach könnte Léon Gloden eigentlich als Vollzeitpolitiker arbeiten. Doch der Député-Maire ist mit seiner politischen Arbeit offenbar nicht ausgelastet.

Als Partner übt der 49-Jährige eine Führungsposition in der Kanzlei aus. Das erlaubt es ihm, die sonst für Arbeitnehmer geltende Obergrenze von 40 Wochenstunden zu überschreiten, so Léon Gloden. Doch ganz so eindeutig ist diese Regelung nicht. Laut Arbeitsrecht muss die Anwesenheit des Arbeitnehmers für das Funktionieren des Unternehmens unerlässlich sein, um die Sonderregelung geltend zu machen. Doch wie kann Léon Gloden unerlässlich sein, wenn er während 40 Stunden in der Woche fehlt? Es handelt sich hierbei um eine juristische Spitzfindigkeit.

Ein arbeitsrechtlicher Sonderfall

„Es ist denkbar, dass er außerhalb des kumulierten politischen Urlaubs von 40 Stunden pro Woche noch im Unternehmen arbeitet und auf diese Weise als unerlässlich gilt“, erklärt Jean-Marie Bauler auf Nachfrage von Reporter.lu. Der Anwalt und Spezialist für Luxemburgs Arbeitsrecht unterstreicht jedoch, dass die Anwesenheit nur in der Theorie ausschlaggebend sei. „Wenn der leitende Angestellte also 40 Stunden pro Woche abwesend ist, ist es weniger denkbar, dass seine Anwesenheit als unerlässlich für das Funktionieren des Unternehmens angesehen wird“, so Jean-Marie Bauler.

Allerdings habe sich gerade in den letzten beiden Jahren gezeigt, dass die Anwesenheit nicht zwingend ein Indiz für das gute Funktionieren eines Unternehmens sei. Für Léon Gloden ist die Situation jedenfalls klar. „Als leitender Angestellter kann ich so viele Stunden arbeiten, wie ich will“, so der Abgeordnete.

Tatsächlich gilt die politische Arbeit allerdings auch als geleistete Arbeitszeit für den Arbeitgeber. „Der Politiker bleibt durch den politischen Urlaub ein normaler Angestellter des Unternehmens. Der Arbeitgeber zahlt auch weiter das Gehalt aus“, erklärt das Innenministerium auf Nachfrage von Reporter.lu.

Parlamentarische Ausnahmeerscheinung

Léon Gloden ist in dieser Hinsicht allerdings ein Einzelfall. Zwar gibt es auch andere Abgeordnete, die neben ihrem Mandat beruflich aktiv bleiben, doch ihr Berufsstatus erlaubt auch längere Arbeitswochen. Glodens Parteikollege Michel Wolter befindet sich etwa in der gleichen Situation. Laut eigenen Angaben beantrage er den politischen Urlaub jedoch nicht vollständig, um seiner freiberuflichen Aktivität in Verwaltungsräten nachzugehen. Er halte sich an die 40-Stunden-Woche, so Michel Wolter vor einem Jahr im Interview mit Reporter.lu.

Ich bin einer der wenigen Parlamentarier, der viel arbeitet.“Léon Gloden

Dabei ist Michel Wolter formal freiberuflich tätig. In diesem Fall spielen die Arbeitsstunden denn auch kaum eine Rolle. Auch Sven Clement (Piratenpartei) leitet freiberuflich neben seinem Mandat eine Kommunikationsfirma und ist an weiteren Gesellschaften beteiligt. „Die Arbeitsstunden sind als Freiberufler lediglich für die Beiträge der Pensionskasse relevant. Da ich mich ohnehin an der Obergrenze befinde, ändert es nichts, wenn ich tatsächlich alle Arbeitsstunden aufschreiben würde“, erklärt der Abgeordnete. Eigenen Angaben zufolge arbeitet auch Sven Clement mehr als 40 Stunden pro Woche.

Doch auch in einem anderen Punkt unterscheidet sich Léon Gloden von seinen Kollegen im Parlament. Denn anders als etwa der Apotheker Marc Hansen (Déi Gréng) hat Gloden nicht nur lukrative Nebenjobs, sondern ist auch Mitglied in mehreren Aufsichtsräten und interkommunalen Syndikaten. Dennoch würden die vielen zusätzlichen Aufgaben seine parlamentarische Arbeit nicht beeinflussen, meint der CSV-Politiker. „Ich bin einer der wenigen Parlamentarier, der viel arbeitet“, so Léon Gloden. In der Tat tritt der CSV-Abgeordnete auch als Oppositionspolitiker vergleichsweise oft in der gesetzgeberischen Arbeit in Erscheinung. Er ist etwa einer von vier Berichterstattern der Verfassungsreform und zeichnet dabei für das Justizkapitel verantwortlich.

Schlummernde Interessenkonflikte

Die vielen Nebentätigkeiten des Abgeordneten machen ihn allerdings umso anfälliger für mögliche Interessenkonflikte. Sollte etwa ein Gesetz ausgearbeitet werden, das ein Unternehmen betrifft, in dem er im Aufsichtsrat sitzt, sollte er laut dem Verhaltenskodex des Parlaments den Parlamentspräsidenten darauf hinweisen. Dafür reicht es jedoch schon, den Posten in der Erklärung aufzuführen.

Die Höhe der Vergütungen spiele laut Léon Gloden dabei aber keine Rolle. „Es geht um die Funktion, die man tatsächlich ausübt“, sagt der CSV-Politiker. Demnach könne genauso gut ein ehrenamtlicher Posten zu einem Interessenkonflikt führen wie ein Gehalt von mehr als 200.000 Euro jährlich. Er selbst bekundet, bisher im Parlament keinen Interessenkonflikt gehabt zu haben. Er sei zum Beispiel nicht der einzige Anwalt, der im Justizausschuss vertreten sei, so der Abgeordnete.

Doch bei so vielen Mandaten kann man schnell die Übersicht über mögliche Interessenkonflikte verlieren. 2018 diskutierte etwa das Parlament über einen Ausbau der Kläranlage von Übersyren. Diese fällt in den Arbeitsbereich des interkommunalen Syndikats „Sidest“, in dem Léon Gloden Vizepräsident ist. Bei der Abstimmung war der Abgeordnete nicht anwesend, dafür stimmte aber sein Parteikollege Laurent Mosar für ihn mit ab. Es ist eine Praxis, die auch bei Abgeordneten anderer Parteien üblich ist.

Tatsächlich verbietet der Verhaltenskodex den Abgeordneten nicht, im Falle eines Interessenkonflikts an einer Abstimmung teilzunehmen. Laut dem Prinzip der Selbstkontrolle sollen Parlamentarier selbst entscheiden, ob sie sich einem Interessenkonflikt ausgesetzt fühlen oder nicht. Doch die meisten Abgeordneten bevorzugen, in einem solchen Fall aus dem Saal zu gehen und nicht teilzunehmen, um dem Vorwurf einer Vermischung von Interessen zu entgehen.


Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung des Artikels war zu lesen, dass Léon Gloden Vizepräsident des interkommunalen Syndikats „Sidec“ sei. Dies stimmt so nicht, vielmehr ist er Vizepräsident des „Sidest“-Syndikats. Die entsprechende Passage wurde korrigiert.


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