Künftig soll öffentlich einsehbar sein, wer sich hinter einer Firma verbirgt. Doch Luxemburg ist bei der Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Richtlinien im Verzug. Deshalb sollen die neuen Gesetze im Hauruckverfahren umgesetzt werden.
Der Justizminister ist zufrieden. Er hat unzählige Gesetzesentwürfe in den letzten Monaten im Parlament eingereicht, nun ist er mit seinen Vorhaben soweit durch. Dazu zählt auch die Einführung eines Transparenzregisters für Firmen. Es fehle noch das Gutachten des Staatsrates und die Abstimmung im Parlament. Aber dann sei aus Sicht des Justizressorts die vierte und fünfte Anti-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt. „Luxemburg ist early adopter“, freute sich Felix Braz am Rande der Bilanzpressekonferenz von Déi Gréng am Dienstag.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Erst am 13. Juli reichte das Justizministerium umfassende Änderungen am Gesetzesentwurf zum „Registre des bénéficiaires effectifs“ – kurz Rebeco – ein. Nun wird die Zeit knapp, um noch vor den Wahlen das Parlament abstimmen zu lassen. Dabei hieß es im April aus dem Justizministerium, man sei kurz davor, den Entwurf abzuschließen.
Die große Änderung, die kommen soll: Das Verzeichnis mit den wahren Eigentümern von Luxemburger Gesellschaften soll öffentlich zugänglich werden.
Ein blauer Brief aus Brüssel
Die Zeit drängt, denn Justizminister Felix Braz wählte eine etwas besondere Vorgehensweise. Er wollte zwei Texte auf einen Streich umsetzen. Der Hintergrund: Die EU verabschiedete in kurzer Folgen zwei Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AML), die vierte und die fünfte. Doch die erste Deadline hat Luxemburg verpasst.
Die 4. AML-Richtlinie sah ein Register für die wahren Eigentümer aller Unternehmen vor. Das Ziel: Personen sollten sich nicht mehr hinter Kaskaden an Firmen und Strohmännern verstecken können. Die Mitgliedsstaaten hatten dabei die Wahl, dieses Transparenzregister öffentlich zugänglich zu machen oder nicht.
Doch dann kamen die Pariser Attentate im November 2015 und die Veröffentlichung der „Panama Papers“ im April 2016. Beide Ereignisse führten dazu, dass die EU den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung und die Geldwäsche verstärkte. Die 5. AML-Richtlinie verschärfte deshalb die Regeln und die Register mussten auf jeden Fall öffentlich zugänglich sein.
Inzwischen hat Luxemburg die Deadline vom Juni 2017 verpasst, um die vierte Anti-Geldwäsche-Richtlinie umzusetzen. Im Dezember 2017 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Großherzogtum ein. Die nächste Etappe nach diesem blauen Brief ist eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Ein öffentlicher Zugang, fast ohne Hürden
Da der Justizminister nun beide Texte gleichzeitig umsetzt, wird das Transparenzregister von Beginn an für jedermann zugänglich. Im ersten Entwurf des Justizministers musste eine Person noch ein „legitimes Interesse“ nachweisen, um Informationen über die wahren Eigentümer zu erhalten. Eine Kommission sollte diese Anfrage verwalten.
Nun heißt es im neuen Artikel 13: Jede Person kann den Zugang zu Informationen beim „Luxembourg Business Register“ anfragen. Zu den zugänglichen Daten der wahren Eigentümer gehören Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Ort, Aufenthaltsland sowie die Anteile an der Firma. Die Privatadresse und Passnummer sind den Behörden vorbehalten.
Was es bedeutet, dass man beim „Luxembourg Business Register“ den Zugang anfragen muss, ist nicht ganz klar. Felix Braz beteuert aber, dass es ähnlich abläuft wie heute die Einsicht in das bestehende Handelsregister („Registre de commerce et des sociétés“).
Fehlende Gutachten
Dass das Gesetz noch vor den Wahlen verabschiedet wird, scheint jedoch kaum realistisch. Die Präsidentin der parlamentarischen Justizkommission, Sam Tanson, meinte vor kurzen, das sei alles andere als sicher.
Dazu kommt, dass das Rebeco durchaus umstritten ist. So fragte die Anwaltskammer bereits beim ersten Entwurf, ob der Datenschutz ausreichend gegeben und ob es gerechtfertigt sei, dass die Steuerverwaltung Zugriff auf die Daten habe. Insgesamt gibt es am Finanzplatz umfassende Kritik: zu hohe Strafen, zu kurze Fristen.
Seitdem die Regierung ihre Änderungen im Parlament eingereicht hat, sind keine neuen Gutachten etwa der Handelskammer eingegangen. Dass das Gesetz ohne solche Stellungnahmen zur doch wesentlichen Neuausrichtung angenommen wird, ist fraglich.
Finanzministerium verschiebt Umsetzung
Das Rebeco ist nur ein Teil der Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Neben dem Rebeco für Gesellschaften, soll es auch ein Register für Trusts („fiducies“) geben. Dafür ist allerdings nicht das Justizministerium, sondern das Finanzministerium zuständig. Die Finanz- und Budgetkommission des Parlaments beschloss Ende Juni die Einführung dieses Registers auf später zu verschieben. Tatsächlich lässt die fünfte Richtlinie den Staaten eine Frist bis zum März 2020.
Doch Finanzminister Gramegna hatte eigentlich auch versprochen, dass Luxemburg in diesem Punkt „early adopter“ sein werde. Daraus wird jetzt in beiden Fällen nichts.