Eine Recherche von Reporter.lu zeigt: Opfer von Kindesmissbrauch werden nicht systematisch geschützt. Der Mangel an Ressourcen verhindert zudem ein proaktives Vorgehen von Justiz und Polizei. Alle Akteure sehen großen Handlungsbedarf der Politik.

Im Frühjahr dieses Jahres rüttelte ein besonders schwerer Fall von sexuellem Kindesmissbrauch die Gesellschaft in Luxemburg auf. Ein Mann, der in der Theaterszene bekannt und in diversen Vorständen von Vereinigungen aktiv war, wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt, davon acht auf Bewährung. Die Vorwürfe: Nicht nur soll er kinderpornografisches Material konsumiert, gesammelt und geteilt haben. Er soll noch einen Schritt weitergegangen sein, seine eigene Tochter missbraucht und auch pädopornografische Bilder ihrer Freundinnen gemacht haben.

Der Beschuldigte ging gegen das Urteil aus erster Instanz in Berufung. Der Prozess in zweiter Instanz soll nach Informationen von Reporter.lu im März oder April 2026 stattfinden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt nicht nur die Unschuldsvermutung. Bis dahin befindet sich der Beschuldigte auch nicht hinter Gittern und kann weiterhin mit seiner Tochter unter einem Dach zusammenleben – ein Umstand, der in den Medien und der Öffentlichkeit besonders für Unverständnis sorgte.

Dass der Täter selbst keine Reue zeigte und Einspruch gegen das – aus seiner Sicht – zu harte Urteil einlegte, war spätestens klar, nachdem das „Luxemburger Wort“ ihm in einem Interview die Möglichkeit gab, seine Ansichten unwidersprochen darzulegen. Der sehr kontroverse und deontologisch problematische Artikel gab denn auch weitere Details preis, die eine Identifizierung des Täters und seines Umfelds möglich machten. Dies hatten zuvor auch andere Medienberichte getan. Reporter.lu liegt ebenfalls der volle Name des Pädokriminellen vor. Die Redaktion entschied sich aber dagegen, diesen zu veröffentlichen und über den Fall zu berichten – um die minderjährigen Opfer zu schützen.

Bewährung in 88 Prozent der Fälle

Reporter.lu nahm den Fall allerdings zum Anlass, das öffentlich zugängliche Justizarchiv nach Urteilen zu durchsuchen, die unter das Schlagwort „Pädophilie“ fallen. Das Ziel war, eine Gesamtübersicht über den Umgang der Justiz mit Pädokriminellen zu erhalten und zu klären, ob der groß thematisierte Fall die Ausnahme oder doch ein alltäglicher Fall ist. Um die 100 Urteile, die seit 2007 in erster Instanz an den Bezirksgerichten Luxemburg und Diekirch sowie in zweiter Instanz am Berufungsgericht gefällt wurden, wurden bei der Recherche gesichtet und kategorisiert.

Wenn der GAFI bellt, bekommt die ‚Cellule de Renseignement Financier‘ Dutzende neue Angestellte. Für Opfer von Pädokriminellen muss man das Gleiche tun.“Valérie Dupong, Opferanwältin

Das Ergebnis ist beunruhigend: In 55 Prozent der behandelten Fälle wurde der Konsum von kinderpornografischem Material (sogenanntes CSAM für „Child Sexual Abuse Material“) festgestellt. 18 Prozent der Täter gingen noch weiter und fertigten eigenes CSAM an – häufig, um es in einschlägigen Internetforen zu teilen. In 68 Prozent der Fälle kam es zu unsittlichen Berührungen von Minderjährigen und in 43 Prozent wurden Vergewaltigungen festgestellt. 98 Prozent der Opfer sind weiblich und 100 Prozent der Täter sind Männer. Aber: In 88 Prozent der Fälle wurden Bewährungsstrafen verhängt und nur ein Drittel der Täter erhielt Gefängnisstrafen ohne Bewährung …