Politiker gehen mit Anfragen der Presse sehr unterschiedlich um. Manche agieren professionell und kooperativ, andere sabotieren die journalistische Arbeit mit Absicht. Das zeigt sich beispielhaft im Umgang mit Recherchen zur Spesenpraxis von Ministern. Ein Kommentar.

Eigentlich ist die Sache klar und sehr einfach. Laut Gesetz ist jede staatliche Behörde dazu verpflichtet, alle Dokumente öffentlich zu machen, die nicht unter eine Reihe von Ausnahmen fallen. Die Ausgaben von Ministern bei ihren Auslandsreisen fallen nicht unter eine vom Gesetz über eine transparente und offene Verwaltung definierte Ausnahme. Dies hielt die zuständige „Commission d’accès aux documents“ Ende Februar bezüglich der von Reporter.lu angefragten Spesenabrechnungen von Franz Fayot (LSAP) in einem Gutachten fest.

Der Entwicklungsminister kam der Anfrage letztlich nach und übermittelte die ersuchten Rechnungen und Belege, auf deren Grundlage die Recherche „Die Spesen des Franz Fayot“ der Journalistin Charlotte Wirth entstand. Die erfolgreiche Dokumentenanfrage stellt einen Präzedenzfall in Sachen Transparenz und Informationszugang dar.

So weit, so gut und nachvollziehbar. Nach Veröffentlichung der besagten Recherche verständigte sich die Regierung jedoch darauf, wie man mit solchen Anfragen in Zukunft umgehen sollte. Das Ergebnis: Manche Minister gaben entsprechenden Dokumentenanfragen statt, andere nicht. Im Fall von Premier Xavier Bettel (DP) wurde eine erste Anfrage der Spesenabrechnungen, die sich auf den Zeitraum von 2019 bis 2023 bezog, zunächst abgelehnt. Eine neue Anfrage, die sich nur auf das Jahr 2022 beschränkte, wurde schließlich akzeptiert.

„Missbräuchliche“ Anfragen der Presse

Während die erste Anfrage an das Entwicklungsministerium kein Problem darstellte, wurde nun plötzlich mit dem Arbeitsaufwand argumentiert, den das Zusammensuchen der entsprechenden Dokumente darstelle. Dabei bezogen sich die Minister auf einen von der „Commission d’accès aux documents“ festgehaltenen Aspekt: „il convient en premier lieu d’analyser si la demande n’est pas abusive par son nombre“. Will heißen: Wenn zu viele Beamte für die Bearbeitung abgestellt werden müssen, kann ein Ministerium die entsprechende Anfrage als „missbräuchlich“ abtun und ablehnen.

So geschah es auch im Fall von Xavier Bettels Staatsministerium, das Reporter.lu über den Ablehnungsgrund umgehend informierte. Gleichzeitig stellten die Mitarbeiter des Premiers aber in Aussicht, dass sie eine zeitlich begrenztere Anfrage bewilligen und umgehend bearbeiten könnten.

Der wahre Grund für die Ablehnung liegt auf der Hand: Die besagten Minister wollen die Dokumente nicht einfach so herausrücken und spielen auf Zeit.“

Andere Minister ließen sich allerdings reichlich Zeit, um ihre Ablehnung mitzuteilen. Das Außenministerium von Jean Asselborn (LSAP) und das Finanzministerium von Yuriko Backes (DP) reizten die gesetzlich festgelegte Frist von maximal einem Monat bis zum letzten Tag aus, um genau die gleiche Antwort zu geben wie bereits das Staatsministerium einige Wochen zuvor.

Auch das Wirtschaftsministerium von Franz Fayot lehnte eine entsprechende Dokumentenanfrage als „abusive“ ab – und das, obwohl derselbe Minister im Entwicklungsressort die exakt gleiche Anfrage zuvor akzeptiert hatte. Parallel rühmte sich der LSAP-Politiker in Interviews damit, dass er die Spesenabrechnungen als Entwicklungsminister „freiwillig“ herausgegeben habe …