Eigentlich sollte das neue Gesetz zur „SuperDrecksKëscht“ einen Schlussstrich unter die ganze Affäre ziehen. Doch die kontroversen Fragen zur Finanzierung und zu möglichen Interessenkonflikten bleiben offen – und könnten auch noch juristische Folgen haben.

Als Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) nach fast sechs Stunden Sitzung an das Rednerpult des Parlaments tritt, hallen die Vorwürfe der Opposition noch nach. Als Paradebeispiel der Intransparenz und dafür, wie man die Bürger in die Politikverdrossenheit treibt, hatte etwa der CSV-Abgeordnete Gilles Roth die Affäre bezeichnet. Marc Goergen sprach von einer Abstimmung, die in die Geschichtsbücher des Landes eingehen werde. Man versuche hier, Missstände rückwirkend zu regularisieren, so der Piraten-Abgeordnete.

Mit besagten Missständen war die Finanzierung der Aktion „SuperDrecksKëscht“ (SDK) gemeint. Indem die Mehrheitsparteien am vergangenen 16. Juni ein Spezialgesetz verabschiedeten, regelten sie zwar diese Finanzierung nachträglich. Es bleiben aber nach wie vor zentrale Fragen zur Ausführung der Initiative durch die Firma „Oeko-Service Luxembourg“ (OSL) unbeantwortet.

Vor allem geht es um ein Firmengeflecht von Subunternehmen, das der verantwortliche Unternehmer Hans-Peter Walter zur Umsetzung der SDK-Aktion nutzt, und die Geldflüsse zwischen den Firmen, die von staatlicher Seite als Auftraggeber nicht zu kontrollieren sind. Zudem stehen mögliche Interessenkonflikte durch die persönliche Beziehung von Hans-Peter Walter zum ehemaligen Direktor der Umweltverwaltung, Robert Schmit, im Raum.

Offene Fragen und Auffälligkeiten

Dabei sollte in den Augen der Regierung die Abstimmung über das Finanzierungsgesetz eigentlich die letzte Etappe in der Neuausrichtung der „SuperDrecksKëscht“ sein. Zuvor, im Januar dieses Jahres, hatte der wissenschaftliche Dienst des Parlaments festgestellt, dass die Finanzierung der Aktion gegen die Verfassung verstößt. Artikel 99 des Grundgesetzes legt nämlich fest, dass budgetäre Verpflichtungen, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder die mit einer wesentlichen finanziellen Last einhergehen, durch ein gesondertes Gesetz („loi spéciale“) geregelt werden müssen.

Es ist kein einfaches Dossier, das ich von insgesamt neun Vorgängerregierungen geerbt habe. Aber ich nehme die Kritik an der Ausführung sehr ernst.“Umweltministerin Joëlle Welfring im Parlament

Der Vertrag über mehr als 100 Millionen Euro aus dem Jahr 2018 zwischen dem Umweltministerium und dem Unternehmen OSL, das die SDK seit mehr als 20 Jahren für den Staat ausführt, hatte demnach keine legale Basis. Das nun verabschiedete Finanzierungsgesetz schuf nun eine solche – zumindest rückwirkend. Doch in den Augen der Opposition gibt es weitere Auffälligkeiten …