In Frankreich können Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland haftbar gemacht werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde bei unseren Nachbarn im Jahr 2017 verabschiedet. Es könnte als Vorbild für die gesamte EU dienen.

Ein Berg aus Trümmern. Mehr war nach dem Einsturz der Rana Plaza nicht mehr übrig. Am 24. April 2013 stürzte die Fabrik in Bangladesch ein. Über 1.000 Menschen kamen ums Leben. Die Opfer: Arbeiterinnen, die für europäische Konzerne Kleider und andere Waren herstellten. Etwa für den deutschen Konzern Adler, die niederländische Kette C&A oder die französischen Marken Auchan und Carrefour.

Die Konzerne wehrten sich lange dagegen, Verantwortung für den Vorfall zu übernehmen. Sie verwiesen stattdessen etwa auf mangelnde lokale Vorschriften. Sechs Monate dauerte die Ausarbeitung eines Entschädigungsabkommens. Erst nach zwei Jahren erhielten die ersten Opfer Schadensersatz.

In Frankreich brachte der Vorfall einen Stein ins Rollen. 2017 verabschiedete der französische Senat ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Damit verpflichtet Frankreich große Unternehmen mit Sitz in Frankreich dazu, Menschenrechtsrisiken zu identifizieren und aktiv zu vermeiden. Die Maßnahmen betreffen nicht nur die eigenen Unternehmen, sondern sie umfassen auch die Aktivitäten von Tochterfirmen, Sub-Unternehmen sowie jegliche Risiken entlang der Lieferkette …