Rund 120 Kinder und Jugendliche aus Luxemburg, die meisten aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten, befinden sich derzeit im Ausland in Einrichtungen oder bei speziellen Pflegepersonen.

In Luxemburg koordiniert das „Office national de l’enfance“ (ONE), eine Abteilung des Bildungsministeriums, die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Ausland. Zahlen von Oktober 2018 zeigen, dass sich zu diesem Zeitpunkt 83 Kinder und Jugendliche in einer ausländischen Einrichtung befanden. Bei zwei Drittel der Fälle war diese Platzierung auf eine Entscheidung des Jugendgerichts zurückzuführen. Es handelt sich um Einrichtungen in Belgien, oftmals in Nähe zur luxemburgischen Grenze, und Deutschland.

Darüber hinaus nahmen 35 Kinder und Jugendliche an einer sogenannten individual-pädagogischen Maßnahme teil, 30 von ihnen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung. Sie werden einzeln von einer Pflegeperson oder -familie betreut, die so besonders intensiv auf ihre Bedürfnisse eingehen kann. Eine solche Maßnahme kann sinnvoll sein, wenn Kinder und Jugendliche sich nicht in einer Gruppe zurechtfinden und eine einzelne Bezugsperson benötigen. „Die verschiedenen Träger sind in Deutschland angesiedelt und von den dortigen Jugendämtern anerkannt“, erklärt Nico Schmalen, Heilpädagoge am ONE. Zudem gebe es einen luxemburgischen Anbieter individual-pädagogischer Maßnahmen.

Die Kinder und Jugendlichen werden über diese Träger zu Pflegepersonen in weiteren Ländern vermittelt. Nach Angaben von Nico Schmalen befinden sich derzeit Kinder und Jugendliche aus Luxemburg in Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Rumänien und Ungarn.

Die Unterbringung im Ausland nehmen nach Angaben des Gesundheitsministeriums zum überwiegenden Teil Jugendliche in Anspruch, die aufgrund ihrer Verhaltensweisen stark auffällig sind und bei denen verschiedene Hilfsmaßnahmen zuvor nicht gegriffen haben.

Jugendliche bzw. ihre Eltern können sich an das ONE wenden, wenn sie eine solche Auslandsmaßnahme auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen möchten. Sie müssen durch einen ärztlichen Bericht belegen, dass diese Unterstützung sinnvoll ist. Für die Beantragung ist eine Reihe von administrativen Schritten notwendig, etwa zur Finanzierung, bei denen das ONE mit Beratung zur Seite steht.