Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie werden bis Ende März verlängert. Die Regierung hat in einzelnen Bereichen vorherige Versäumnisse nachgebessert. Diese betreffen vor allem den Datenschutz und den Sport. Das neue Gesetz soll am Montag in Kraft treten.

Im Prinzip ändert sich auch in der neunten Fassung des Covid-Gesetzes das Maßnahmenpaket nur geringfügig. Das „Weiter so“ der Regierung erntete jedoch erneut Kritik von der Opposition. „Wir haben unser Ziel noch immer nicht erreicht“, sagte etwa Claude Wiseler (CSV) während der Debatte. Die Maßnahmen hätten nicht zu einer sichtlichen Verringerung der Infektionen beigetragen, so der CSV-Politiker.

Dennoch zeigte die größte Oppositionspartei sich mit dem Gesetz prinzipiell einverstanden. Lediglich rechtliche Fragen seien weiterhin offen. „Auf welche legale Basis beruft sich der Bildungsminister für die Einführung einer generellen Maskenpflicht?“, fragte Claude Wiseler etwa.

Es waren jedoch Detailfragen, die in der Debatte vorherrschten. Nachdem die Opposition mehrmals die Erstellung einer Datenbank von Geimpften stark kritisierte, konnten sich Regierung und Parlament nun auf eine Lösung einigen. Demnach werden die Daten zur Identifizierung einer geimpften Person nach zwei Jahren anonymisiert. Die anonymisierten Daten darf der Staat anschließend für 20 Jahre speichern. Diese Daten dienen ausschließlich der Feststellung von möglichen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der Impfung.

Neuregelungen und Anpassungen

Auch beim Sport kommt es zu einer Änderung. Demnach werden ab Montag Schnelltests vor einem Wettbewerb verpflichtend. Somit könnten etwa Mannschaftsspiele unter strengeren Auflagen weiterhin stattfinden. Zusätzlich werden alle sportlichen Aktivitäten von unter 13-Jährigen verboten, falls zu dem Zeitpunkt die Grundschulen geschlossen sein sollten.

Die restlichen Maßnahmen, wie etwa die Schließung von Cafés und Restaurants, die Einschränkung der Besucherzahl im eigenen Haushalt oder auch die Ausgangssperre bleiben allerdings weiterhin in Kraft. Vor allem letztere Maßnahme sorgte weiterhin für Diskussionen unter den Abgeordneten. Die Oppositionsparteien forderten von der Regierung eine Erklärung, auf welche wissenschaftlichen Daten sie sich zur Begründung der Ausgangssperre stützte. Xavier Bettel (DP) entgegnete allerdings nur, dass er „Grundrechte nicht aus Spaß einschränke.“ Eine faktisch begründete Erklärung blieb der Premier den Abgeordneten schuldig.

In der Debatte gingen die Gesundheitsministerin und der Premierminister auch näher auf die Impfstrategie der Regierung ein. Man würde den Impfstoff nicht bunkern, sagte etwa Xavier Bettel. Allerdings wolle man weiterhin sicherstellen, dass eine zweite Dosis für jeden Geimpften reserviert werden kann. Die Entscheidung, die zweite Dosis des „AstraZeneca“-Impfstoffs erst nach zehn Wochen zu verabreichen, habe daran nichts geändert. Man verlasse sich auf die Empfehlungen der Europäischen Instanzen, die weiterhin auf zwei Impfdosen bestehen, so der Premierminister.