Der maximale Betrag, den ein Vermieter als Jahresmiete verlangen kann, soll künftig nur noch 3,5 bzw. drei Prozent des Kapitals ausmachen, das er in die Immobilie investiert hat. Diese Anpassung am geplanten Mietgesetz wurde vergangene Woche im Ministerrat angenommen. Bis dato war diese Obergrenze auf fünf Prozent des investierten Kapitals festgelegt.
Der Mietpreisdeckel von 3,5 Prozent soll demnach künftig bei Gebäuden der Energieklassen A+ bis E Anwendung finden, jener von drei Prozent bei Immobilien mit einer schlechteren Energieeffizienz (Klassen F bis I), wie Henri Kox (Déi Gréng) auf einer Pressekonferenz erläuterte. Dadurch soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden, bestehende Wohnungen energetisch zu sanieren, wird der Wohnungsbauminister vom „Tageblatt“ zitiert.
Zudem soll in Zukunft die Berechnungsgrundlage des Mietbetrags transparenter dargelegt werden. Der Vermieter wird verpflichtet, das investierte Kapital zu bestimmen und auch so im Mietvertrag einzutragen. Einen Nachweis für seine Berechnung muss er jedoch nicht erbringen. Zweifelt der Mieter die Berechnung an, hat er die Möglichkeit, sich an die Mietkommission der jeweiligen Gemeinde zu wenden. Diese kann dann vom Vermieter Belege einfordern. Leistet dieser dem nicht Folge, soll ein Gutachter den Wert der Immobilie ermitteln. Wird die investierte Kapitalsumme überhaupt nicht im Vertrag eingeschrieben, wird als Sanktion der Mietpreis auf acht Euro pro Quadratmeter beschränkt.
Das Gesetz sieht denn auch ein neues Berechnungsmodell vor, um bei älteren Gebäuden den Betrag des investierten Kapitals zu bestimmen. Dabei wird vom Zeitpunkt des Baus oder des Kaufs ausgegangen und ein neuer Koeffizient angewendet, der einen höheren Wert ermittelt als der aktuelle, um so näher an der Realität des Immobilienmarkts zu sein, wie Minister Henri Kox laut dem „Luxemburger Wort“ betonte. Auch Investitionen, etwa in Sanierungsarbeiten, die über die Jahre getätigt wurden, werden miteinkalkuliert.
Sehr erfreulich für Mieter dürfte sein, dass die Provision der Immobilienagentur künftig zu gleichen Teilen von Mieter und Vermieter getragen werden soll. Zudem dürfen die Mieten maximal alle zwei Jahre erhöht werden. Übersteigt die Anpassung des Mietpreises zehn Prozent des vorherigen Betrags, darf diese Erhöhung auch nicht auf einen Schlag erfolgen, sondern muss sie über drei Jahre gestreckt werden.
Mit dem neuen Gesetz, das bereits im Juli 2020 im Parlament eingebracht wurde, in der Folge aber vom Staatsrat mit einer ganzen Reihe von Einwänden bedacht wurde, sollen auch Wohngemeinschaften sowie sogenannte „Cafészëmmer“ reguliert werden. Wann der Text zur Abstimmung gebracht wird, ist derzeit noch unklar. In der « RTL »-Sendung « Background » zeigte sich Henri Kox aber optimistisch, dass dies im kommenden Frühjahr geschehen könne.
Der legislative Text reiht sich ein in eine ganze Palette von Maßnahmen im Bereich Wohnungsbau, die in den vergangenen Tagen vorgestellt bzw. auf den Instanzenweg gebracht wurden – darunter die Reform der Grundsteuer sowie ein Gesetz gegen Zwangsräumungen. (GS)