Luxemburg steht am Anfang einer neuen Corona-Herbstwelle. Das erklärt das Gesundheitsministerium direkt zu Beginn seines Entwurfs für ein weiteres Covid-Gesetz. Demnach steigen die Infektionszahlen seit der „Rentrée“ wieder an. Dennoch hat die Regierung beschlossen, die bestehenden Maßnahmen zu lockern. Zweite Booster-Impfungen sollen derweil bald dem Großteil der Bevölkerung zugänglich gemacht werden.
Der neue Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Ministerrat angenommen. Er sieht vor, die Isolationszeit bei einer Covid-Infektion von aktuell sieben auf künftig vier Tage zu senken. Entsprechende Krankschreibungen sollen dann ebenfalls nur vier Tage gelten. Damit sollen die Auswirkungen auf die Arbeitswelt reduziert werden. Weist ein Patient über diesen Zeitraum hinaus noch Symptome auf, soll er seinen Arzt konsultieren.
Gänzlich aufgehoben wird die erzwungene Isolierung in den eigenen vier Wänden, weil sie nicht mehr proportional zur Pandemielage sei. Ebenfalls ein Ende findet das systematische „Contact Tracing“ im Umfeld von infizierten Personen. Begründet werden all diese Lockerungen im Gesetzestext damit, dass Luxemburg sich derzeit in einer eher beruhigenden Situation befinde. Dies mit einer weitestgehend immunisierten Bevölkerung und einer zwar sehr ansteckenden, aber wenig krankheitserregenden Virusvariante.
Die hohe Ansteckbarkeit spiegelt sich in den aktuellen Zahlen wider. So wurden laut Wochenbericht der Gesundheitsbehörde in der vergangenen Woche rund 1.000 Fälle mehr als noch in der Vorwoche verzeichnet, nämlich 2.234 im Vergleich zu 1.300. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt derzeit bei 360 bis 370 Fällen pro Tag. Mitte August betrug sie noch 110 Fälle pro Tag. In den Krankenhäusern werden laut aktuellem Stand (6. Oktober) 28 Covid-Patienten behandelt, davon einer auf der Intensivstation.
Mit den angekündigten Lockerungen geht denn auch eine ganze Reihe von Empfehlungen einher. So ist im Gesetzestext etwa festgehalten, dass die Kampagne für eine zweite Booster-Impfung für Personen über 60 „intensiviert“ wird. Zudem soll auch das Personal aus dem Gesundheits- und dem Pflegesektor zu einem zweiten Booster ermutigt werden. Damit folgt die Regierung einer Empfehlung des „Conseil supérieur des maladies infectieuses“. Dieser empfahl auch, die Möglichkeit einer zweiten Booster-Impfung für alle Personen über zwölf Jahre zu eröffnen. Auch dem will die Regierung nachkommen.
Der Gesetzestext, der am Donnerstag im Parlament eingebracht wurde, dürfte zeitnah zur Abstimmung kommen. Das neue Covid-Gesetz soll dann bis Ende März 2023 gelten. Die Regierung hält sich aber die Option offen, bei Bedarf schnell Änderungen vorzunehmen – sprich, erneute Einschränkungen zu beschließen. Erst vor Kurzem hatte der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die Covid-Gesetze verfassungskonform sind. (GS)


