Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte diese Woche in einem Urteil seine bisherige Rechtsprechung, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt. Auf Grundlage dieses Urteils will Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) nun das Luxemburger Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ersetzen.
« Ein solcher Satz von Verkehrs- und Standortdaten kann sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen ermöglichen », erklärten die EuGH-Richter ihre Entscheidung. Und ein solcher Eingriff in die Privatsphäre müsse begründet sein. Die Datenspeicherung könne aber zulässig sein, wenn die nationale Sicherheit bedroht sei oder sie sich gezielt auf Personen oder Orte richte, die mit schweren Straftaten in Verbindung stehen. Auch das sogenannte « quick freeze », also die umgehende Sicherung von Daten nach einer schweren Straftat, sei mit dem EU-Recht vereinbar.
Der Gerichtshof definierte damit genauer, unter welchen Umständen eine Vorratsdatenspeicherung möglich ist. Die Luxemburger Regierung will nun dahingehend nachbessern. Der Ministerrat soll in den kommenden Wochen einen entsprechenden Entwurf verabschieden, sagte die Justizministerin gegenüber « Radio 100,7 ». Damit würde dann ein jahrelanger Verstoß gegen die Grundrechte der Bürger enden.
Seit dem ersten Urteil des EuGH 2014 ist nämlich klar, dass das massenhafte Speichern von Kommunikationsdaten nicht rechtmäßig ist. Die Luxemburger Justiz greift aber weiterhin tausendfach auf dieses Mittel zurück. Die nationale Datenschutzbehörde CNPD verzeichnete für das Jahr 2020 knapp 3.000 Anfragen durch die Justizbehörden bei den Telekommunikationsdienstleistern. 2017 waren es aber noch um die Hälfte mehr. Das schafft eine Rechtsunsicherheit, weil die Vorratsdaten als Beweismittel vor Gericht anfechtbar sind.
Noch 2019 stimmte die blau-rot-grüne Mehrheit im Parlament gegen eine Anpassung des Luxemburger Gesetzes. Der damalige Justizminister Felix Braz (Déi Gréng) hoffte auf eine Lösung auf EU-Ebene, die sich allerdings nie konkretisierte. Das neueste Urteil richtet sich gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung will ebenfalls rasch national neue Regelungen schaffen. Damit erübrigt sich endgültig das Warten auf eine neue EU-Richtlinie. Der deutsche Justizminister will auf den Weg eines « quick freeze » gehen.
Unklar ist, wie die Datenspeicherung künftig in Luxemburg gestaltet sein soll. Der Entwurf werde seit über einem Jahr zusammen mit allen Akteuren ausgearbeitet, sagte Sam Tanson. Die Opposition macht derweil Druck. Die CSV-Abgeordneten Laurent Mosar und Gilles Roth wollen in einer parlamentarischen Anfrage wissen, warum so lange mit dem Entwurf gewartet wurde, obwohl das Problem seit Jahren bekannt sei. Die Antwort der Justizministerin steht noch aus. (LS)


