Nach dem Verfassungskapitel zur Justiz im Oktober hat das Parlament am Dienstag in erster Lesung jenes zur Organisation des Staates verabschiedet. Dies mit den Stimmen der Mehrheitsparteien, der CSV und der Piraten. Déi Lénk enthielten sich, die ADR stimmte erwartungsgemäß dagegen.
Mit dem Reformtext werden die Aufgaben der Regierung, so wie sie sie de facto bereits jetzt wahrnimmt, in der Verfassung verankert. So werden etwa die Aufgaben des Premierministers als Koordinator der Regierung und der Gesamtpolitik des Staates definiert. Erstmals finden sich nun auch die Posten von Vizepremiers, delegierten Ministern und Staatssekretären im Grundgesetz wieder. Der Text regelt nun auch präziser die Verantwortlichkeit der einzelnen Regierungsmitglieder, sie müssen sich explizit vor der Abgeordnetenkammer verantworten.
Auch die Rolle des Großherzogs wird neu definiert beziehungsweise modernisiert. Er wird auch weiterhin als „Grand-Duc“ in der Verfassung erwähnt. In seiner Funktion als « Staatsoberhaupt » einer « konstitutionellen Monarchie » übt er gemeinsam mit der Regierung die exekutive Macht aus. Gesetzentwürfe etwa werden künftig nicht mehr im Namen des Großherzogs ins Parlament eingebracht, Gerichtsurteile aber weiterhin in seinem Namen vollstreckt. Auch behält der Großherzog seinen Titel als oberster Kommandant der Armee.
Zudem wird in der Verfassung die Verteilung der finanziellen Ressourcen, die der Staat dem Großherzog für die Ausübung seiner Funktion zur Verfügung stellt, neu geregelt. Das entsprechende Budget wird alljährlich vom Parlament verabschiedet. Die neugeschaffene „Maison du Grand-Duc“ mit eigener Rechtspersönlichkeit kümmert sich derweil um die Organisation der Belange des Großherzogs. Erstmals werden auch die Bestimmungen von Thronwechsel, Regentschaft und Abdankung in der Verfassung verankert. Bis dato war dies über den Familienpakt des Hauses Nassau geregelt.
Ebenfalls neu in den Verfassungstext aufgenommen werden die Staatssymbole: die rot-weiß-blaue Flagge, die Wappen und die Nationalhymne. Die Stadt Luxemburg wird als Hauptstadt und Sitz der internationalen Institutionen festgeschrieben. Letztlich wird die Luxemburger Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgehalten, auch wenn sich das Land weiterhin der Mehrsprachigkeit verpflichtet. Zudem werden via die Verfassung das Verhältnis zwischen dem Staat und den Glaubensgemeinschaften sowie die Finanzressourcen der Gemeinden geregelt.
Der vorliegende Text muss laut aktueller Verfassung auch in zweiter Lesung vom Parlament verabschiedet werden – es sei denn, infolge einer Referendumsinitiative wird das nötige Quorum von 25.000 Wähler-Unterschriften für eine Volksbefragung erzielt. Beim Justizkapitel war ein solches Vorhaben gescheitert. (GS)



