Nach dem Verfassungskapitel zur Justiz sowie dem Kapitel zur Staatsorganisation wurde nun auch in Bezug auf das dritte Reformkapitel, das zu den Grundrechten und Freiheiten, ein Referendum beantragt. Erneut wurde der Antrag durch ein Initiativkomitee gestellt. Und erneut sind die Chancen, dass es zu einem Volksentscheid kommt, gering.

Damit ein solches Referendum organisiert wird, müssen nämlich mindestens 25.000 registrierte Wähler die Initiative unterstützen. Die entsprechenden Listen, in die sich die Unterstützer eintragen können, werden nun in den kommenden Wochen in den 102 Gemeinden ausgelegt. Dies geschieht spätestens 15 Tage, nachdem die offizielle Mitteilung des Staatsministeriums im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Am Freitag hatte Premier Xavier Bettel (DP) den Referendumsantrag für zulässig erklärt.

Das überarbeitete Verfassungskapitel, auf das sich der Antrag bezieht, wurde am 9. März in erster Lesung mit der nötigen Zweidrittelmehrheit im Parlament verabschiedet. Die Mehrheitsparteien sowie die CSV und die Piraten stimmten dafür, die ADR dagegen und Déi Lénk enthielten sich. Der Gesetzestext befasste sich mit den Grundrechten und den bürgerlichen Freiheiten.

Bei den Grundrechten wurden dabei die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Verbot von Folter, das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in der Verfassung verankert. Bei den bürgerlichen Freiheiten wurde unter anderem das Recht auf Familiengründung sowie der Schutz des Kindes ins Grundgesetz eingetragen. Des Weiteren wurden mehrere Staatsziele, etwa die Bekämpfung des Klimawandels oder die Anerkennung von Tieren als Lebewesen mit eigener Empfindsamkeit, verfassungsrechtlich festgelegt.

Wie bei einer Verfassungsreform üblich muss auch dieses Kapitel in einer zweiten Lesung vom Parlament verabschiedet werden. Eine zweite Abstimmung kann jedoch durch ein Referendum, wie nun beantragt, ersetzt werden. Dass dieser Antrag die nötigen 25.000 Unterstützer findet, ist aber unwahrscheinlich. Bei einer entsprechenden Initiative zum Justiz-Kapitel waren lediglich 7.397 Unterschriften zusammengekommen.

Derzeit läuft auch noch eine Unterschriftensammlung infolge eines Referendumsantrags zum Kapitel über die Staatsorganisation. Diese endet am 25. März. (GS)


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