Der Institutionelle Ausschuss will in der neuen Verfassung die Rechte der Kinder stärken und behält das Recht auf Familiengründung bei. Somit befindet sich auch das letzte Kapitel zu den Menschenrechten und Staatszielen auf der Zielgeraden. Bereits im Dezember könnte der Ausschuss das Kapitel gutheißen.
„Wir haben aus dem Staatsziel der Stärkung der Rechte der Kinder ein Menschenrecht für jedes Kind gemacht“, sagt Mars Di Bartolomeo (LSAP) im Gespräch mit Reporter.lu. Somit werden diese auch einklagbar. Im neuen Text heißt es nun, dass jedes Kind das Recht hat, seine Meinung zu allen Fragen, die es betrifft, frei zu äußern. Zudem haben Kinder einen Anspruch auf Maßnahmen, die für ihr Wohlbefinden und ihre Entwicklung notwendig sind. Die neue Formulierung wurde mit Ausnahme von Fernand Kartheiser (ADR) von allen Abgeordneten mitgetragen.
Auch in der Frage des Familienrechts hat sich der ADR-Abgeordnete als einziger gegen den Text gestellt. Durch die Verfassungsreform soll ein Recht auf Familiengründung für jeden Menschen eingeführt werden. Zudem soll jedem das Recht auf Achtung seines Familienlebens zugestanden werden. Vor allem die Familiengründung war in den letzten Monaten Gegenstand von Kritik. Die ADR fürchtete etwa, dass dadurch jede Person ein Recht auf ein Kind habe und somit auch die Leihmutterschaft eingeführt werde. „Wir haben in der Sitzung noch einmal betont, dass wir gegen eine Leihmutterschaft sind und diese nicht durch diesen Text möglich wird“, entgegnet hingegen Berichterstatterin Simone Beissel (DP) gegenüber Reporter.lu.
Doch auch der Staatsrat wies die Abgeordneten darauf hin, dass weder der Europarat noch ein anderer Staat eine entsprechend starke Formulierung wählte. Die hohe Körperschaft schlug im Gegenzug vor, dieses Recht eher als Staatsziel zu begreifen. Die Abgeordneten entschieden sich jedoch gegen diesen Vorschlag. (PR)