Mit dem Kapitel zu den Grund- und Freiheitsrechten hat das Parlament nun das letzte Puzzleteil der Verfassungsreform vorgelegt. Obwohl sich die Reformen kaum vom Vorschlag einer neuen Verfassung unterscheiden, wollen Blau-Rot-Grün und die CSV auf ein Referendum verzichten.
Die Liste der neuen Bürgerrechte und Staatsziele ist lang. Die Abgeordneten wollen das Recht auf Asyl sowie den Datenschutz erstmals in der Verfassung verankern. Zudem sollen Kinderrechte ausgedehnt werden, indem der Staat sich dazu verpflichtet, die Meinung von Kindern stärker zu berücksichtigen und ihr Wohlbefinden zu fördern. Außerdem soll der Staat den Sozialdialog unterstützen, einen Zugang zur Kultur garantieren und die Freiheit der Wissenschaft fördern.
Nur in einem Punkt unterscheidet sich der Text grundlegend von dem ursprünglichen Vorschlag für eine neue Verfassung. Erstmals soll auch der Klimaschutz als Staatsziel festgelegt werden. Als die Abgeordneten sich im Dezember 2019 auf eine Liste von neuen Artikeln einigten, wurde die Möglichkeit des Klimaschutzes bereits in Erwägung gezogen. Allerdings konnte man sich noch nicht auf den Wortlaut einigen.
Kampf gegen Klimawandel als Staatsziel
„Wir haben uns an der französischen Verfassung orientiert“, erklärt Simone Beissel im Gespräch mit Reporter.lu. In der neuen Fassung würde somit der Staat die Erhaltung der Biodiversität garantieren und sich dazu verpflichten, den Klimawandel zu bekämpfen. Der Vorschlag der CSV, den Begriff der Klimaneutralität zu verwenden, wurde demnach nicht zurückbehalten.
Dieser hätte möglicherweise auch größere rechtliche Folgen. Klimaneutralität sei leichter nachzuprüfen als ein Bekenntnis zum Kampf gegen den Klimawandel, erklärte der Rechtsprofessor Jörg Gerkrath vor einem Jahr im Gespräch mit Reporter.lu. „Die Staatsziele sind allerdings nicht einklagbar“, erwidert Simone Beissel. Im entsprechenden Kapitel sei etwa auch das Recht auf Arbeit oder auf eine Wohnung vorgesehen, beides könne man jedoch nicht vor Gericht einklagen, so die Abgeordnete.
Zurzeit arbeitet die Ko-Berichterstatterin noch an der Begründung des Reformvorschlags und den Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln. Anschließend tauscht sich der Institutionenausschuss über die Artikel aus, bevor der Vorschlag offiziell im Parlament eingereicht wird. Die Kapitel über die Justiz sowie den Großherzog haben diese Etappen bereits überwunden. Charles Margue (Déi Gréng) soll seinen Bericht zum Kapitel über das Parlament demnächst einreichen.
Große Koalition gegen ein Referendum
Währenddessen hat die Regierung bereits eine Stellungnahme zu zweien der vier Texte abgegeben. Darin fordert sie, dass die Reformen zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten und eine Übergangszeit vorgesehen wird, um anfallende Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Formal würde es sich demnach um eine große Verfassungsreform handeln statt um vier einzelne Reformen.
Eigentlich wollten die Regierungsparteien und die CSV die Bevölkerung über die umfassende Verfassungsreform abstimmen lassen. Während einer Parlamentsdebatte wies Fernand Kartheiser (ADR) die Abgeordneten erneut auf ihr « Wahlversprechen » hin. Eine entsprechende Resolution wurde allerdings abgelehnt.
Aus Parlamentskreisen heißt es, dass die vier größten Parteien nicht Gefahr laufen wollen, die dringend notwendige Verfassungsreform mit einem Referendum zu kippen. Hintergrund ist zudem eine Abmachung zwischen den Regierungsparteien und der CSV, wonach man sich vom Ziel einer « neuen Verfassung » inklusive Volksabstimmung zugunsten einer mehrfachen Reform des bestehenden Grundgesetzes verabschiedet hatte.
Allerdings kann es bei jeder Verfassungsreform dennoch zu einem Referendum kommen. Voraussetzung dafür ist laut Artikel 114 des aktuellen Grundgesetzes, dass sich mindestens 25.000 in den Wählerlisten eingetragene Bürgerinnen und Bürger für eine solche Volksabstimmung aussprechen. In diesem Fall würde das Referendum die zweite verpflichtende Abstimmung über eine Reform im Parlament ersetzen und wäre damit verbindlich.
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