Mit der Verfassungsreform sollen auch die Rechte des Parlaments gestärkt werden. So soll künftig unter anderem eine Minderheit von mindestens 20 Abgeordneten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einberufen können. Aktuell braucht es dafür eine Mehrheit von 31 Stimmen. Das Vorhaben erhielt aber nun einen Dämpfer durch den Staatsrat.

In den Augen der Hohen Körperschaft reicht der Gesetzesvorschlag, den das Parlament ausgearbeitet hat, nämlich nicht aus, damit die neue Regelung konform mit der Verfassung ist, wie zuerst das „Luxemburger Wort“ berichtete. Denn um eine parlamentarische Untersuchung einzuleiten und die Mission eines solchen Ausschusses zu definieren, bedarf es laut dem vorliegenden Text auch weiterhin einer Resolution im Parlament.

Eine solche Resolution benötigt allerdings nach wie vor – wie alle Entscheidungen der Abgeordnetenkammer – die Mehrheit von mindestens 31 Stimmen …