Nach acht Stunden Verhandlungen einigten sich die Regierung und die Sozialpartner am vergangenen Freitag auf ein Tripartite-Paket, das sowohl punktuelle Maßnahmen zur akuten Krisenbewältigung als auch Anpassungen struktureller Natur umfasst. Auf den ersten Blick wirkt die Einigung wie ein Kompromiss, der alle zufriedenstellt. Kostenpunkt: etwa 850 Millionen Euro.

Die Arbeitnehmerseite konnte bei den Verhandlungen zumindest eine Teilanpassung der Steuertabelle an die Inflation erzielen. Statt allerdings, wie von den Gewerkschaften gefordert, dabei sieben bis acht Indextranchen zu berücksichtigen, wird die Steuertabelle nun lediglich in Höhe von 2,5 Tranchen angepasst. In Kraft treten soll die Maßnahme 2024. Um die Haushalte bis dahin zu entlasten, wird ihnen rückwirkend auf den 1. Januar 2023 und bis Ende dieses Jahres ein Steuerkredit in Höhe von zwei Indextranchen gewährt.

Zudem werden die derzeit geltenden Preisdeckel auf Gas, Heizöl, Pellets und Strom bis Ende 2024 verlängert. Einkommensschwache Haushalte sollen zudem von einem „Klima“-Steuerkredit profitieren, der die CO2-Steuer kompensiert. Zusätzlich wird auch die Energieprämie für diese Haushalte bis Ende 2024 verlängert. Ebenfalls verlängert wird die staatliche Unterstützung der Altenheime angesichts der hohen Energiekosten.

Die Arbeitgeberseite kann für sich verbuchen, dass auch Maßnahmen beschlossen wurden, die der Krise auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken sollen. So wird der „bëllegen Akt“ von 20.000 auf 30.000 Euro und der steuerliche Freibetrag bei Hypothekenzinsen von 2.000 auf 3.000 erhöht. Bei der „Gestion locative sociale“ wird indes der Freibetrag von 50 auf 75 Prozent der veranschlagten Miete hinaufgesetzt. Erhöht wird auch die steuerfreie Einspeisekapazität bei der Fotovoltaik, dies von zehn auf 30 Kilowatt.

Dem Patronat wurde bei der Einigung denn auch versichert, dass die Regierung den Betrieben die Kosten der voraussichtlichen, dritten Indextranche im vierten Quartal dieses Jahres kompensieren wird. Das war bereits so bei der vorigen Tripartite im September 2022 beschlossen worden. Jetzt ist auch gewusst, dass die Erstattung über die „Mutualité des employeurs“ erfolgt. Zudem wurde nun beschlossen, dass die Regierung die Kosten dieser zusätzlichen Indextranche nicht nur bis Ende 2023 übernimmt, sondern bis zum 31. Januar 2024.

Insgesamt dürfte das Maßnahmenpaket mit etwa 850 Millionen Euro zu Buche schlagen, wobei der genaue Betrag erst feststehe, wenn die entsprechenden Gesetzentwürfe verfasst seien, so Yuriko Backes (DP) am Montag im Interview mit „Radio 100,7“. Die Finanzministerin sprach von rund 500 Millionen Euro für die steuerlichen Maßnahmen und 350 Millionen Euro für die Energie-Maßnahmen. (GS)


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