Ende des Jahres soll eine weitere Indextranche anfallen. Bisher ist noch unklar, wann genau. Schon fest steht hingegen, dass der Staat den Unternehmen die Kosten für diese Tranche ausgleichen wird. Dies war bei den letzten Tripartite-Verhandlungen beschlossen und im „Solidaritéitspaak 3.0“ so festgehalten worden. Vor wenigen Tagen trat bereits das entsprechende Gesetz in Kraft. Der Kostenpunkt des Vorhabens wird auf rund 340 Millionen Euro geschätzt.
Das Gesetz betrifft eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Artikel 55 und 56 des Sozialgesetzbuchs. Konkret werden die Beitragssätze für die vier Klassen der „Mutualité des employeurs“ in Höhe des auszugleichenden Betrags gesenkt …
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