Fünf Jahre Gefängnis wegen Totschlags, davon drei auf Bewährung. So lautet das Urteil im Prozess gegen einen ehemaligen Polizisten, der im April 2018 im Dienst einen Autofahrer erschossen hatte. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte die Schüsse nicht als Notwehr gedeutet, sondern als vorsätzliche Handlung mit der Absicht zu töten. Die Strafe fiel aber deutlich geringer aus als gefordert.

Der Beschuldigte, der den Polizeidienst mittlerweile verlassen hat, hatte am Nachmittag des 11. April 2018 im Hauptstadtviertel Bonneweg insgesamt drei Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgefeuert. Ziel war ein Auto, das auf den damals 22-jährigen Beamten zufuhr. Die Projektile trafen den schwarzen Mercedes und auch den 51-jährigen Fahrer, der später seinen Verletzungen erlag.

Der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Fahrer hatte sich wohl einer Kontrolle entziehen wollen. Der Polizeibeamte, der zu diesem Zeitpunkt erst acht Monate im Dienst war, hatte sich ihm in den Weg gestellt und ihm signalisiert anzuhalten. Als das Auto jedoch weiter auf ihn zufuhr, habe er keine andere Möglichkeit gesehen, als zu schießen, so die Angaben des Beschuldigten vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders. In ihrer Anklagerede zeigte sich die zuständige Substitutin überzeugt davon, dass der Polizist den Autofahrer vorsätzlich getötet habe, wie etwa das „Luxemburger Wort“ berichtete. Dafür würden Feststellungen am Tatort, das Verhalten des Schützen sowie das psychiatrische Gutachten über den Beschuldigten sprechen.

Der Beamte habe die Möglichkeit gehabt, sich in Sicherheit zu bringen, betonte die Staatsanwältin vor Gericht. Das habe er aber nicht getan. Der damals 22-Jährige habe vielmehr bereits vor dem Vorfall die Fantasie gehegt, einen Menschen zu töten, so die Analyse der Anklägerin, die letztlich 30 Jahre Gefängnis forderte.

Das Gericht teilte nun insofern die Sicht der Anklage, indem es urteilte, dass der Beschuldigte nicht aus Notwehr gehandelt habe. Jedoch hielten die Richter ihm zugute, dass er von dem Autofahrer provoziert worden sei. Infolgedessen nahmen sie eine sogenannte Neuqualifizierung (« Requalification ») vor und verurteilten den Ex-Beamten zur weitaus geringeren Haftstrafe von fünf Jahren (drei auf Bewährung) statt der beantragten 30. Hinzu kommen 5.000 Euro Geldbuße. Auch auf zivilrechtlicher Ebene – der Beschuldigte muss der Frau des Opfers rund 20.000 Euro Schadenersatz zahlen – wiesen die Richter dem getöteten Autofahrer eine Teilschuld (ein Drittel) zu.

Der Anwalt des Ex-Polizisten, Me Philippe Penning, zeigte sich nach dem Urteilsspruch enttäuscht, hatte er doch einen Freispruch aufgrund von Notwehr beantragt. Der Verteidiger sprach von einem „diabolischen“ Urteil, das ein bedenkliches Signal an alle aktiven Polizisten senden würde. Der Anwalt deutete denn auch bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. (GS)