Das Polizeigesetz von 2018 soll angepasst werden. Darauf haben sich der Minister für innere Sicherheit, Henri Kox (Déi Gréng), der Minister für den öffentlichen Dienst, Marc Hansen (DP), und der Präsident der Polizeigewerkschaft SNPGL, Pascal Ricquier, nun verständigt. Mit der Anpassung soll ein zusätzlicher Beförderungsweg, eine sogenannte „Voie expresse“, zwischen den Besoldungsstufen C1 und B1 geschaffen werden.
Polizeibeamte, die vor dem Jahr 2018 bereits im Dienst waren und über einen Sekundarschulabschluss sowie über eine Berufserfahrung von zwölf Jahren verfügen, können demnach automatisch in eine B1-Laufbahn aufrücken. Vor der Reform von 2018 gab es für Polizisten mit Sekundarschuldiplom keinen Dienstgrad, der ihrem Abschluss entsprach. Sie wurden in den mittleren Dienst mit der Besoldungsstufe C1 eingegliedert, der dem Abschluss einer zehnten Klasse entspricht …
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