Die Justiz kann ihre Voruntersuchung in Bezug auf die ehemalige Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) in Zusammenhang mit der „Gaardenhaischen“-Affäre fortführen. Das Parlament hat am Dienstag in nicht öffentlicher Sitzung einstimmig eine entsprechende Resolution verabschiedet.
Damit reagierte die Abgeordnetenkammer auf ein Schreiben der Generalstaatsanwältin, die dieses dem Parlament vor fast elf Monaten hatte zukommen lassen. In dem Brief vom 21. April 2022 hatte Martine Solovieff den Antrag gestellt, Untersuchungsmaßnahmen zur damaligen Umweltministerin anzustellen. Carole Dieschbourg war daraufhin zurückgetreten. Das änderte aber nichts daran, dass die Arbeit der Justiz zunächst blockiert war.
Die Entscheidung über Ermittlungen gegen (Ex-)Regierungsmitglieder liegt nämlich laut Verfassung beim Parlament und die Justiz hatte keinen weiteren Handlungsspielraum. Dem Parlament fehlte jedoch ebenfalls der Spielraum, weil – obwohl von der Verfassung so vorgesehen – nie ein Gesetz verabschiedet worden war, das die Prozedur in solchen Fällen regelt. Das musste in den vergangenen Monaten nachgeholt werden.
Die sogenannte „Lex Dieschbourg“ zur strafrechtlichen Verantwortung von Ministern und ehemaligen Regierungsmitgliedern wurde daraufhin ausgearbeitet und Anfang Februar verabschiedet. Das Gesetz trat am Dienstag in Kraft, was die am selben Tag verabschiedete Resolution ermöglichte. Die „Lex Dieschbourg“ selbst wird demnächst wieder hinfällig. Nämlich dann, wenn am 1. Juli die zwischenzeitlich ebenfalls verabschiedete Verfassungsreform in Kraft tritt. Diese sieht vor, dass Minister wie andere Bürger auch strafrechtlich verfolgt werden können.
Bis dahin kann aber nun die Justiz ihrer Arbeit nachgehen. Die am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit verabschiedete Resolution, über die Parlamentspräsident Fernand Etgen (DP) im Anschluss in öffentlicher Sitzung informierte, ermächtigt nämlich die Staatsanwaltschaft dazu, alle nötigen Untersuchungsmaßnahmen zu ergreifen, die zur „Wahrheitsfindung“ beitragen.
Demnach kann die Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchung („Enquête préliminaire“) in Bezug auf Carole Dieschbourg fortsetzen. Damit kann die Ex-Ministerin persönlich angehört werden. Auch sind nun Hausdurchsuchungen bei ihr möglich, ebenso wie eventuelle Gutachten, die ihre Beteiligung erfordern, wie aus der Resolution hervorgeht.
Zur Erinnerung: Die Ermittlungen der Justiz geschehen im Zuge der sogenannten „Gaardenhaischen“-Affäre. Dabei besteht der Verdacht, dass Carole Dieschbourg – beziehungsweise ihr Ministerium – ihren Parteikollegen Roberto Traversini, den damaligen „Député-maire“ aus Differdingen, bevorteilt haben könnte. (GS)




