Rund 20 Jahre wurde daran gearbeitet, nun kann die neue Luxemburger Verfassung in Kraft treten. Genauer gesagt in sechs Monaten, nachdem das Parlament in der letzten Sitzungswoche des Jahres alle vier Reformteile in zweiter Lesung verabschiedet hat. Das neue Grundgesetz erhielt dabei die Zustimmung der Mehrheitsparteien, der CSV sowie der Piraten. Déi Lenk enthielten sich, während die ADR dagegen votierte.
Den Anfang machte am Mittwoch das Kapitel zur Justiz, über das bereits im Oktober 2021 in erster Lesung abgestimmt worden war. Der Text verankert unter anderem die Unabhängigkeit der Richter sowie der Staatsanwaltschaft im Grundgesetz. Zudem sieht er die Schaffung eines „Conseil national de la justice“ vor. Das separate Gesetz zu diesem Justizrat wurde ebenfalls am Mittwoch verabschiedet.
Am Donnerstag folgte der Reformteil über die Organisation des Staates. Mit diesen Kapiteln werden die Aufgaben der Regierung im Grundgesetz festgehalten. Darüber hinaus wird die Rolle des Großherzoges neu definiert bzw. modernisiert. Erstmals werden derweil die Nationalhymne, die Flagge sowie die Wappen als Staatssymbole im Grundgesetz verankert.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand am Donnerstag der Verfassungsteil über die Rechte und Freiheiten. Damit werden sowohl die Grundrechte wie die öffentlichen Freiheiten definiert, aber auch Staatsziele festgelegt. Letztere sind politische Ziele und umfassen etwa das Recht auf Arbeit, den Kampf gegen den Klimawandel und den Zugang zur Kultur. Bei den Grundrechten werden nun explizit das Recht auf Familiengründung sowie der Schutz des Kindes festgehalten.
Der vierte und letzte Reformteil, der am Donnerstag verabschiedet wurde, betraf das Parlament und den Staatsrat. Es ist jener Teil, der die Demokratie am meisten stärkt , wie rezent im Podcast „On the Record“ von Reporter.lu ausführlich besprochen wurde. Unter anderem ist künftig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch nur 20 Abgeordnete möglich. Zudem können auch die Bürger konkrete Gesetzesvorschläge machen und sie via Bürgerinitiativen im Parlament einbringen.
Ebenfalls zur Abstimmung stand diese Woche ein alternativer Vorschlag zur Verfassungsreform, den Déi Lénk bereits 2016 im Parlament eingebracht hatten. Mit dem Text würde die konstitutionelle Monarchie abgeschafft und Luxemburg zu einer Republik, deren Präsident vom Parlament gewählt wird, mit einem starken Sozialstaat. Wie erwartet stieß der Vorschlag der Linken auf wenig Zuspruch bei den anderen Parteien, die allesamt dagegen stimmten. (GS)



