Das Parlament stand am Dienstag ganz im Zeichen der Kultur. Gleich vier Gesetze mit Bezug zu diesem Bereich wurden verabschiedet. Darunter der Text, mit dem die acht „Instituts culturels“ des Landes einen neuen legislativen Rahmen erhalten. Reporter.lu hatte bereits im April über den Gesetzentwurf berichtet, der zwar eine Professionalisierung dieser Institute anstrebt, ihnen aber keine zusätzlichen finanziellen Mittel gibt.

Die acht Kulturinstitute, das sind die Nationalbibliothek (BNL), das Nationale Literaturarchiv (CNL), das „Centre national de l’audiovisuel“ (CNA), das Nationalarchiv, das „Musée national d’histoire et d’art“ (MNHA), das „Musée national d’histoire naturelle“ (MNHN) sowie das „Institut national pour le patrimoine architectural“ (INPA) und das „Institut national de recherches archéologiques“ (INRA).

Die beiden Letztgenannten wurden erst im Februar mit dem neuen Denkmalschutzgesetz umbenannt. Zuvor waren sie als „Centre national de recherches archéologiques“ sowie als „Service des sites et monuments nationaux“ bekannt. Einen neuen Namen bekommt nun auch das Nationalmuseum für Geschichte und Kunst. Mit dem am Dienstag angenommenen Gesetz erhält es den Zusatz „Archäologie“ und wird demnach künftig als „Musée national d’archéologie, d’histoire et d’art“ (MNAHA) geführt. Es ist dies die sichtbarste Änderung, die mit der Reform einhergeht.

Die anderen, weniger sichtbaren, Änderungen betreffen die Missionen der einzelnen Institute. Diese werden an die Herausforderungen der Zeit angepasst, um ihnen mehr Flexibilität bei ihrer wichtigen Arbeit zu geben, wie mehrere Abgeordnete hervorhoben. Der neue gesetzliche Rahmen gibt ihnen mehr Möglichkeiten zur internen Organisation, etwa zur Schaffung neuer Abteilungen oder des Postens eines beigeordneten Direktors bzw. einer beigeordneten Direktorin. Das Gesetz wurde am Ende einstimmig verabschiedet.

Die Zustimmung aller Abgeordneten erfuhr auch das Gesetz zur Schaffung des „Kultur:LX – Arts Council Luxembourg“, über das Reporter.lu ebenfalls bereits berichtete. Des Weiteren wurden auch das Gesetz zum Statut der Künstler und deren finanzieller Absicherung sowie jenes zum „Congé culturel“ einstimmig angenommen. (GS)


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