Das Geschäft mit möblierten Zimmern boomt. Doch hinter dem lukrativen Businessmodell stehen zum Teil fragwürdige Geschäftspraktiken. Ein rezentes Gerichtsurteil erlaubt einen Blick hinter die Kulissen des größten Anbieters in Luxemburg, „Altea Immobilière“.
Wer jung ist und neu in Luxemburg, der steht vor einem Problem: Wohnen. Vor allem für Berufsanfänger ist die Wohnungssuche ein nahezu unmögliches Unterfangen. Das Gehalt reicht oft nicht für eine Mietwohnung. Auch deshalb boomt der Markt mit möblierten Zimmern. Zahlreiche Immobilienagenturen haben in den vergangenen Jahren diese Nische für sich entdeckt. Sie mieten oder kaufen ganze Wohngebäude und unterteilen sie in einzelne Zimmer, die sie dann gewinnbringend weitervermieten. Es ist die Idee der Wohngemeinschaft – nur als Geschäftsmodell.
Der laut eigenen Aussagen größte Anbieter für dieses neue Geschäftsmodell heißt „furnished.lu“. Dahinter steckt die Firma „Altea Immobilière“, die der Geschäftsfrau Carole Caspari gehört. Mit ihrer Idee wurde sie 2015 vom Unternehmerverband UEL zur „Woman Business Manager of the Year“ gewählt. Zeitgleich war sie Vizepräsidentin der Luxemburger Immobilienkammer. Doch seitdem hat ihr Stern an Glanz verloren, zum Teil auch wegen des Geschäftsgebarens ihrer Firma Altea und deren Ableger „furnished.lu“.
Bereits vor einem Jahr berichtete Reporter.lu über die Geschäftspraktiken von „furnished.lu“. Damals beschwerten sich zahlreiche ehemalige Mieter über ihre Erfahrungen mit der Firma. Sie klagten über den teilweise schlechten Zustand der Immobilien, fehlende Ansprechpartner bei Schwierigkeiten und Probleme bei der Anmeldung bei der Gemeinde. Das Unternehmen hinter „furnished.lu“ selbst räumte zwar einige Fehler ein, sprach jedoch von Einzelfällen und fehlendem Marketing als Hauptgründe für den schlechten Ruf.
Firma zahlt nur die halbe Miete
Ein rezentes Gerichtsurteil wirft indes Schatten auf diese Selbstwahrnehmung. Und auf die Geschäftspraktiken der Firma. Konkret geht es dabei um ein Wohngebäude in Esch/Alzette, das Altea im August 2019 von einer Privatperson anmietete. Für die zwei Apartments und den Duplex, die sich in dem Haus befinden, sollte die Immobilienfirma monatlich insgesamt 4.500 Euro Miete an den Eigentümer zahlen. Doch von März bis April 2021 zahlte die Gesellschaft nur die Hälfte der Monatsmiete. Der Hauseigentümer kündigte in der Folge den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung. Allerdings ohne Folgen, wie dem Urteil zu entnehmen ist, das Reporter.lu vorliegt. Denn Altea reagierte schlicht nicht auf die Kündigung.
Peu importe que l’immeuble soit exploité (…) sous forme de chambres meublées séparées, respectivement sous forme d’une colocation, cette exploitation est en tout état de cause illicite.“Urteil vom 5. Juli 2023
Ein erneuter Kündigungsversuch erfolgte rund ein Jahr später, am 28. März 2022. Diesmal jedoch nicht wegen Mietverzugs, sondern wegen administrativer Verstöße. Altea habe sich nicht an die geltenden Bestimmungen bei einer kommerziellen Untervermietung gehalten, so der Vorwurf des Vermieters. Dabei spielt die besondere Situation in der Gemeinde Esch eine wesentliche Rolle …
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