Kulturministerin Sam Tanson (Déi Gréng) hat am Dienstagmorgen eine Gesetzesnovelle zum Statut von Künstlern und Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs vorgestellt. Mit den Änderungen reagiert die Regierung auf die schwierige Situation für Künstler in Pandemiezeiten, aber auch auf Kritik des Sektors an der Reform von 2014.
Die Fördergelder werden nun nach zwei Kategorien vergeben: an Künstler und an « Intermittenten ». Während Erstere in den visuellen Künsten und in der Musikbranche dominieren, sind Kurzzeit-Beschäftigte meist beim Film oder beim Theater zu finden. Nicht nur die Arbeitsweise unterscheidet sich dabei, sondern auch die Art der Förderungen.
Künstler können ihr Einkommen kompensieren, wenn es in einem Monat knapp wird. Die Förderung der Intermittenten wird dagegen in Arbeitstagen gerechnet. Fällt mal ein Projekt flach oder ist zwischen zwei Projekten eine Durststrecke zu überwinden, greift das Ministerium ihnen unter die Arme.
Gelockert werden aber vor allem die Bedingungen, um von den Fördermitteln profitieren zu können. Künstler ohne Diplom müssen nur noch eine zweijährige Referenzperiode, in der sie autonom von ihrer Kunst leben, nachweisen können, um in das Programm aufgenommen zu werden. Mit Diplom gibt es keine Wartezeiten mehr.
Unterstützung statt Sozialhilfe
Luxemburg verfügt seit 1999 über einen Fördermechanismus für Künstler und Intermittenten. Die letzte Reform kam 2014 unter der damaligen DP-Kulturministerin Maggy Nagel zustande. Zwar hatte bereits ihre Vorgängerin Octavie Modert (CSV) Pläne gehabt, die Förderung zu überarbeiten – unter anderem war ein internationales Künstler-Statut angedacht. Doch der abrupte Regierungswechsel bereitete diesen Plänen ein Ende. Die neue liberale Führung verwarf die Idee eines internationalen Statuts. Stattdessen bekamen Kunstschaffende seit 2014 offiziell keine Förderung mehr, sondern Sozialhilfen.
Zwar müssen die Kunstschaffenden beider Kategorien dem Ministerium immer noch jeden Monat einen Bericht über ihre finanzielle Lage abgeben – auch wenn sie kein Geld anfragen. Dafür stehen die Gelder aber wieder als Unterstützung im Gesetzestext und nicht mehr als Sozialhilfe.
„Das System der Förderung ist bei Weitem keine Selbstverständlichkeit“, erklärte Ministerin Sam Tanson am Dienstag. Trotzdem habe sich ihr Ministerium die Forderungen der Künstler zu eigen gemacht und größtenteils umgesetzt. Der Fördertopf ist im Budget des Ministeriums nicht limitiert. Nach einem pandemiebedingten Rekordjahr 2020 mit 4,1 Millionen Euro rechnet die Ministerin in diesem Jahr mit Ausgaben von 3,2 Millionen. (LC)