Die Hürden des Ausländerwahlrechts werden abgebaut. Die Regierung will eine 30-jährige Sonderreglung für Luxemburg kippen und somit allen Bürgern die Beteiligung an Kommunal- und Europawahlen ermöglichen. Eine Einschränkung bleibt allerdings bestehen.

Die Diskussion über das Wegfallen der Residenzklausel habe eine Minute gedauert, sagte Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) während der Pressekonferenz am Donnerstag. Zurzeit müssen Einwohner ohne luxemburgische Staatsbürgerschaft bereits fünf Jahre in Luxemburg leben, um an den Kommunalwahlen teilnehmen zu können. Diese Hürde soll nun abgeschafft werden. Allerdings müssen Interessenten sich weiterhin in Wahllisten einschreiben, um wählen zu dürfen. Hingegen erhält man für die Einschreibung mehr Zeit.

Damit ist Luxemburg das letzte EU-Land, das diese Einschränkung abschafft. Mit der Verabschiedung des Vertrages von Maastricht im Jahr 1993 wurde die europäische Staatsbürgerschaft eingeführt und somit auch der erste Stein für das Wahlrecht aller EU-Bürger für Kommunal- und Europawahlen gelegt. Da mehr als 20 Prozent der Bevölkerung die nationale Staatsbürgerschaft nicht besitzt, erhielt Luxemburg bei der Einführung des Wahlrechts als einziges Land eine Sonderregelung.

„Alle Katastrophenszenarien haben sich jedoch nicht bewahrheitet“, sagt Innenministerin Taina Bofferding (LSAP). Erst 2003 führte die Regierung sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht für Nicht-Luxemburger bei Kommunalwahlen ein. Seitdem besteht nicht nur die Möglichkeit zu wählen, sondern auch, sich einer Wahl zu stellen.

33 Prozent mehr Wähler

Seit der Einführung des Wahlrechts ist die Wahlbeteiligung von Einwohnern ohne luxemburgische Staatsbürgerschaft stetig gestiegen. Laut Corinne Cahen (DP) haben bei den letzten Kommunalwahlen 22,8 Prozent der Nicht-Luxemburger diese Möglichkeit genutzt. 2011 waren es noch 17 Prozent. Allerdings war weiterhin knapp ein Drittel der Nicht-Staatsangehörigen durch die Residenzklausel von der Wahl ausgeschlossen.

Vor allem in den größeren Gemeinden wurde die Klausel zunehmend zum Problem für die lokale Demokratie. In der Stadt Luxemburg haben etwa 70 Prozent der Einwohner keine luxemburgische Staatsbürgerschaft, in Strassen sind es 61,8 Prozent und in Esch 57,4 Prozent. Doch die Residenzklausel ist nicht die einzige Hürde für potenzielle Wähler, die es zu überwinden gilt.

Es besteht weiterhin ein entscheidender Unterschied zwischen luxemburgischen und nicht-luxemburgischen Staatsbürgern. Während für die einen eine Wahlpflicht gilt, erhalten die anderen nur ein Wahlrecht. Für die Wahlen müssen sie sich weiterhin in eine entsprechende Liste einschreiben. Bis jetzt war diese Einschreibung lediglich bis zum 87ten Tag vor der Wahl möglich: „Also knapp zum Beginn des Wahlkampfes“, so die Integrationsministerin. Dies sei von vielen weiterhin als Hürde angesehen worden, so Corinne Cahen.

Die Einschreibungsfrist konnte nun um 3 Wochen verlängert werden, indem das Verwaltungsgericht mögliche Einsprüche gegen die festgehaltene Liste in einem kürzeren Zeitraum behandelt. Potenzielle Wähler können sich demnach nun bis zum 55ten Tag vor der Wahl in die Liste einschreiben.