Nachdem bereits zu Jahresbeginn eine Referendumsinitiative zur Verfassungsrevision gescheitert war, blieb jetzt auch ein zweiter solcher Antrag ohne Erfolg. Erneut konnten nicht die erforderlichen 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Am Ende waren es lediglich 1.652.

Damit wird es nun nicht zu einer Volksbefragung über das zweite Kapitel der Verfassungsreform, jenes zur Organisation des Staates, kommen. Besagter Gesetzestext war am 25. Januar dieses Jahres in erster Lesung vom Parlament verabschiedet worden. Dies mit den Stimmen der Mehrheitsparteien DP, LSAP und Déi Gréng, aber auch mit der Zustimmung der CSV und der Piraten. Die Abgeordneten von Déi Lénk enthielten sich. Die ADR stimmte dagegen.

Wenige Tage nach der Abstimmung hatte ein Initiativkomitee bestehend aus neun Bürgern einen Antrag auf ein Referendum gestellt, das eine zweite Abstimmung im Parlament, so wie es das Grundgesetz bei einer Verfassungsreform vorsieht, ersetzen kann. Infolgedessen war in den 102 Gemeinden des Landes eine Unterschriftensammlung angelaufen, bei der sich zwischen dem 2. und dem 25. März die Unterstützer des Referendumsantrags eintragen konnten.

Diesem Aufruf folgten aber nur wenige Wahlberechtigte – sogar weit weniger als noch bei der ersten Referendumsinitiative. Nach der offiziellen Auszählung stehen nämlich, wie das Staatsministerium mitteilt, nur 1.652 gültige Unterschriften zu Buche. Von insgesamt 1.655 waren drei ungültig. Da damit die Marke von 25.000 Unterschriften weit verfehlt wurde, wird nun auch das Reformkapitel zur Staatsorganisation in zweiter Lesung im Parlament zur Abstimmung gebracht werden.

Wann das der Fall sein wird, ist unklar. Auch bei den beiden anderen, bereits verabschiedeten, Reformkapiteln zur Justiz beziehungsweise zu den Rechten und Freiheiten steht die zweite Abstimmung noch aus. Zum Text über die Rechte und Freiheiten wurde derweil ebenfalls ein Referendumsantrag gestellt. Die entsprechende Unterschriftensammlung findet vom 9. April bis zum 9. Mai statt. Die Chancen auf Erfolg sind aber auch hier gering.

Es ist daher davon auszugehen, dass letztlich alle Reformtexte gemeinsam in zweiter Lesung im Parlament verabschiedet werden. Dazu dürfte sich dann auch das vierte und letzte Kapitel, jenes zum Parlament und zum Staatsrat, gesellen. Dieses wurde aber noch nicht einmal in erster Lesung in der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Wann das geschieht, ist ebenfalls noch unklar. (GS)


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