2.500 Euro Geldstrafe und 2.000 Euro moralischer Schadenersatz: So lautet das Urteil im Fall von Peter Freitag, einem bekennenden Impfgegner und Kritiker der Corona-Maßnahmen. Dem 47-Jährigen wurde Diffamierung, Verleumdung und Beleidigung vorgeworfen. Er hatte in den sozialen Medien zwei Mediziner unter anderem als „Schüler des Doktor Mengele“ und „Nazis im Geiste“ bezeichnet.
Hintergrund war ein Post des Psychiaters Jean-Marc Cloos auf dem Netzwerk « LinkedIn », in dem dieser einen Leserbrief der Gynäkologin Alix Schmit zur Covid-Impfung lobend erwähnt hatte. Peter Freitag aber war der Ansicht, die Mediziner würden als „Lobbyisten“ ihr „genozidäres Narrativ“ verbreiten und dass es an der Zeit sei, dass diese „Coronazis“ zur Rechenschaft gezogen würden. Die anvisierten Mediziner wollten das nicht so stehen lassen und brachten Freitag mit Privatklagen vor Gericht.
Dort wollte der Beschuldigte in seinem Verhalten jedoch keine böse Absicht erkennen. In seinen Augen habe er lediglich, wie die Mediziner auch, seine Meinung kundgetan. Eine Meinung, die darauf beruhe, dass er die Effizienz der Impfung anzweifele, so zusammengefasst seine Aussagen Ende Oktober vor Gericht. Der Anwalt der beiden Mediziner, Me François Prum, sah das ganz anders: Peter Freitag sei mit diesen Äußerungen zu weit gegangen und habe damit der Reputation seiner Mandanten schaden wollen.
Infolgedessen hatte der Anwalt eine angemessene Geldstrafe sowie jeweils 2.500 Schadenersatz für die Kläger gefordert. Das Gericht verurteilte Peter Freitag nun wegen des Straftatbestands der Beleidigung zu einem Bußgeld von 2.500 Euro sowie je 1.000 Euro Schadenersatz und der Erstattung der Verfahrenskosten in Höhe von 750 Euro. Der Verurteilte hat 40 Tage Zeit, um Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.
Für Peter Freitag war es nicht der erste Auftritt vor Gericht. Im Februar etwa musste er sich vor dem Polizeigericht wegen Verstößen gegen Corona-Regeln verantworten, die er unter anderem bei von ihm mitorganisierten Demos begangen hatte. Dieser Prozess hatte sogar ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Folge, in dem die Richter die Corona-Maßnahmen für verfassungskonform erklärten. (GS)