Der Verkauf eines Hauses im Jahr 2016 hat für Roy Reding juristische Folgen. Der ADR-Abgeordnete wurde am Donnerstag zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung sowie 50.000 Euro Geldbuße verurteilt. In diesem Prozess war dem 57-Jährigen Betrug, Dokumentenfälschung und Geldwäsche vorgeworfen worden, weil er der Käuferin der Immobilie bewusst Informationen vorenthalten haben soll.
Die Frau hatte das Haus in der Rue du Kiem in Kirchberg Ende 2016 von den Eheleuten Roy Reding und Karine Reuter bzw. einer ihrer Gesellschaften erstanden. Dies in der Annahme, dass in dem Gebäude fünf Apartments zum Vermieten zur Verfügung stünden. Tatsächlich aber konnte die Einzimmerwohnung im Erdgeschoss rechtlich gesehen nicht separat vermietet werden.
Dort – in Räumen, die nicht als Wohn-, sondern als Kellerfläche ausgewiesen sind – waren nämlich in den Jahren 2009 und 2010 ungenehmigte Umbauarbeiten erfolgt, wegen derer Roy Reding bereits 2014 bzw. 2015 zu 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Verbunden mit der Auflage, das Erdgeschoss wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen – was aber nie geschah.
Das alles habe sie nicht gewusst, sagt die Käuferin. Ihr sei mitgeteilt worden, eine Prozedur zu einer „Regularisierung“ des Erdgeschosses sei in die Wege geleitet. Hätte sie von dem Urteil Kenntnis gehabt, hätte sie wohl vom Kauf abgesehen, erklärte die Frau Ende Oktober im Zeugenstand.
In den Augen der Staatsanwaltschaft hatte Roy Reding die Käuferin damit bewusst im Unklaren gelassen, um sich „der Immobilie zu entledigen“, so der Vertreter der Anklage am zweiten Prozesstag. Infolgedessen hatte er eine 18-monatige Haftstrafe mit möglicher Bewährung sowie 50.000 Euro Geldstrafe gefordert. Die Richter hielten nun besagte Geldbuße sowie eine Gefängnisstrafe von einem Jahr fest. Die Haftstrafe wurde vollständig zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verurteilung hat keine Konsequenzen für Roy Redings Mandat als Abgeordneter. Nur bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens und nicht, wie in diesem Fall, wegen eines Delikts wäre das der Fall. In dieser Angelegenheit ist das letzte Wort vielleicht auch noch nicht gesprochen. Wie jeder Verurteilte hat der ADR-Politiker das Recht, binnen 40 Tagen Berufung gegen das Urteil einzulegen. (GS)