Mit Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby mussten sich am Dienstag zwei Hauptfiguren der Corona-Protestbewegung vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: wiederholte Verstöße gegen die Covid-Maßnahmen. Zu ihrer Verteidigung beriefen sich die Angeklagten auf das Demonstrationsrecht sowie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und meinten, die von der Regierung auferlegten Regelungen seien allesamt diskriminierend und verfassungswidrig.
Infolgedessen wollten sie auch die Gelegenheit dieses Prozesses vor dem Polizeigericht nutzen, um das Verfassungsgericht mit der Frage zu befassen, ob die Corona-Einschränkungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Bisher habe sich niemand damit auseinandergesetzt, auch nicht der Staatsrat, so die Auffassung von Jean-Marie Jacoby. Ob das Polizeigericht dem Antrag Folge leistet und das Verfassungsgericht dazu befragt, wird sich zeigen.
Am Dienstag nahm sich der Richter erst einmal ausgiebig Zeit, um die Ansichten der Beschuldigten anzuhören. Ansichten, die da wären: Masken und Distanzregeln würden der Gesundheit mehr schaden als das Coronavirus, die staatlichen Maßnahmen seien rein politische Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und seien ein medizinisches Experiment an der Bevölkerung. Dagegen zu protestieren, sei demnach ihr gutes Recht und man werde das auch weiterhin tun, betonte Peter Freitag. Und dabei sei es im Sinne des Protests, bei solchen Veranstaltungen jene Regeln eben nicht zu befolgen, gegen die man protestiere. Ansonsten fände man ja nirgendwo Gehör, weder bei der Politik noch bei der Justiz noch in den Medien.
Das Nicht-Befolgen von Regeln betrifft in diesem Fall die Distanzregeln sowie die Maskenpflicht bei Zusammenkünften von mehreren Menschen. Konkret wurden den Beschuldigten in diesem Prozess Vorfälle bei Veranstaltungen ihrer „Polonaise solidaire“ an zwei Samstagen im Januar 2021 zur Last gelegt. Darüber hinaus musste sich Peter Freitag dafür verantworten, auf einer Demo auf der „Kinnekswiss“ im Mai 2021 Alkohol konsumiert zu haben, als das im öffentlichen Raum untersagt war. Zudem war er angeklagt, im März 2021 trotz der damals bestehenden Ausgangsperre nachts ohne triftigen Grund mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein.
Darüber hinaus mussten sich die beiden Angeklagten wegen der Nutzung einer Musikanlange bei insgesamt sechs « Polonaise solidaire »-Veranstaltungen im September und Oktober 2021 verantworten. Das waren Protestmärsche, die zwar wie üblich bei der Stadt Luxemburg angemeldet gewesen seien, wo der Einsatz der Lautsprecher aber von der Gemeinde nicht genehmigt gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft, die am Ende eine « angemessene » Geldstrafen für beide Beschuldigten forderte. Diese wiederum beantragten einen Freispruch. Das Urteil ergeht am 1. März. (GS)