Artikel 42 des abgeänderten Polizeireglements der Stadt Luxemburg kann nicht in Kraft treten. Dies gab Taina Bofferding (LSAP) am Dienstag bekannt. Damit schob die Innenministerin dem von der DP-CSV-Mehrheit angestrebten Verbot von Bettelei in der Hauptstadt einen Riegel vor. Die Maßnahme sei juristisch nicht konform: Sie verstoße sowohl gegen nationales als auch gegen internationales Recht.
„Es geht hier nicht darum, ob Taina Bofferding ein Bettel-Verbot für eine richtige politische Entscheidung hält“, betonte die Ministerin auf der eigens einberufenen Pressekonferenz. Seit dem 1. Januar dieses Jahres würden die kommunalen Polizeiverordnungen das Einverständnis des Innenministeriums benötigen. Daher sei es ihre Pflicht, diese auf ihre Gesetzeskonformität zu prüfen. Und Artikel 42 des hauptstädtischen Reglements sei eben nicht konform mit dem Recht. Durch besagten Artikel wollte die Gemeinde das Betteln zu bestimmten Uhrzeiten verbieten …
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