In der laufenden Legislaturperiode wird das Reformpaket um die Grundsteuer nicht mehr umgesetzt. Dafür muss noch zu viel am entsprechenden Gesetzentwurf angepasst werden. Hintergrund ist das mittlerweile vorliegende Gutachten des Staatsrates, in dem gleich 17 formelle Einwände erhoben werden. In den Augen der Hohen Körperschaft stehe das Vorhaben aufgrund zahlreicher formaler Mängel im derzeitigen Gesetzestext juristisch auf wackeligen Füßen.
Das Innenministerium wird demnach nochmals umfangreich Hand an den Text legen müssen. Stellenweise schlägt der Staatsrat nämlich vor, verschiedene Regelungen „vollständig zu überarbeiten“. Das betrifft vor allem die Zuständigkeit beim Erheben der Steuer …
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